Hallo Ich habe auf unserer Liste festgestellt das einige Kollegen nur mit dem Nachnamen unterschrieben haben.(stützunterschrift) Bevor ich die Liste abgebe würde ich gerne wissen ob das beanstandet werden kann. mfg Fumaso
Erstellt am 14.03.2006 um 08:05 Uhr von pit47 Hallo fumaso, wenn der Unterzeichnende identifizierbar ist, reicht der Nachname als Unterschrift.