Erstellt am 13.03.2006 um 19:32 Uhr von Rainer
Ganz einfach rede doch mal mit den Damen im Sekr. wenn das nichts hilft
gehe zum AG ihr seit auf jeden Fall im Recht aber ich würde die
Sache nicht künstlich hochpuschen.
Gruss Rainer
Erstellt am 13.03.2006 um 19:46 Uhr von packer
moin jörn,
bei uns waren die damen der ansicht, wenn da nicht persönlich draufstehe dürfen sie das. mit den entsprechenden BAG urteilen haben wir uns ganz locker mal mit ihnen und dem ag zusammengesetzt und sinn und zweck des briefgeheimnisses in punkto BR geklärt. wir haben ein paar praxisnahe beispiele genannt und danach war es allen klar und es funzt bestens...
gruß,
packer
Erstellt am 14.03.2006 um 12:27 Uhr von Petrus
Ich würde es auch mit einem Gespräch mit Sekr. + ArbGeb probieren. Sollten diese sich hartnäckig uneinsichtig zeigen, hilft §23(3) BetrVG.