Kann / soll ein Mandatsverzicht ankündigt werden?
Bei uns wird übermorgen ein neuer BR gewählt. Es stehen zwei Listen zur Wahl. Etliche Briefwähler haben schon ihre Stimme abgegeben.
Ich habe auf einer der Listen den Listenplatz 2. Nun soll ich, da offensichtlich ein paar Leute im Betrieb ein Problem mit mir haben, morgen, also einen Tag vor der Wahl, im Falle meiner Wahl meinen Verzicht auf das Mandat ankündigen, um die Erfolgsaussichten der Liste nicht zu schmälern. Dies soll über das Intranet geschehen.
Ist das nicht problematisch? Immerhin haben schon Briefwähler ihr Votum abgegeben und die könnten sich auch hinters Licht geführt vorkommen. Und würde so eine Ankündigung eines Mandatsverzichtes nicht Angriffsfläche bieten, die Wahl hinterher anzufechten???
Community-Antworten (5)
12.03.2006 um 19:50 Uhr
Ich glaub´s einfach nicht!
Du liebäugelst doch wohl nicht wirklich mit dieser Vorgehensweise? Lass Dich darauf auf keinen Fall ein!
12.03.2006 um 19:56 Uhr
Keinesfalls BRinspe!!
Du hast es schon richtig erkannt. Grundsätzlich und in Bezug auf die Briefwähler.
Der Erfolg "Deiner" Liste wird sich mit der Wahl zeigen. Wenn es Interessierte gibt, die die weiteren Listenplatzbewerber hinter Dir im BR sehen wollen, dann müßte Deine Liste eigentlich umso mehr gewählt werden.
12.03.2006 um 23:38 Uhr
[quote]Du hast es schon richtig erkannt. Grundsätzlich und in Bezug auf die Briefwähler.[/quote]
Was heißt das konkret? In wie weit wäre eine solche Vorgehensweise problematisch? Kann es zur Wahlanfechtung kommen? Gibt es juristische Begründungen?
13.03.2006 um 08:20 Uhr
Wahlanfechtung wohl kaum. Du hast bloß vorzeitig eine evtl. Wahl abgelehnt.
Damit hast Du aber auch "grundsätzlich" und "in Bezug auf die Briefwähler" zu erkennen gegeben, dass Du Dich irgendwelchem Druck gebeugt hast.
Wenn Du es für richtig hältst, dann kannst Du immer noch nach der Wahl ablehnen, und einem weiteren Kollegen nach Dir auf der Liste Platz machen. Aber im laufenden Verfahren aussteigen.....? Würde ich nicht machen.
Anscheinend willst Du selbst ja wohl nicht aussteigen, sondern andere wollen, dass Du es tust. Wie schon Fayence sagte. Lass Dich darauf nicht ein!
13.03.2006 um 15:55 Uhr
moin BRinspe,
mich mögen auch ein paar "leute" nich, das zeigt, daß ich einiges richtig gemacht habe :)
und nach der wahl zu verzichten halte ich für äußert unfair gegenüber denen, die dich bzw. dein liste gewählt haben.
gruß, packer
Verwandte Themen
Wahlvorstand - Kann ein Wahlvorstand, der seinen Rücktritt ankündigt, sein Amt fortsetzen?
ÄlterAm 07.05.09 soll ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Dazu hatte der Wahlvorstand am 03.03.09 die erste Sitzung. Im Verlauf kam es zwischen dem Vorsitzenden und der Vertreterin der Gewerkschaften zu
Mitbestimmung bei Umzug - was wenn der BR an der Planung gar nicht beteiligt wird?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, in unserem Betrieb haben wir zwei Großraumbüros. Das eine soll umziehen, Sprich: von einem Stock (eines Bürogebäudes mit diversen gewerblichen Mietern) in einen ande
Dienstbesprechungen im Dienstplan
ÄlterHallo zusammen, ich arbeite in einer Senioreneinrichtung als Betreuungskraft. Seit einem 3/4 Jahr haben wir eine Leitungskraft, die konstant die Dienstbesprechung nicht im Plan einträgt und dann spon
Wochenfeiertage/ Zeiterfassung
ÄlterGuten Morgen, wir sind ein weltweit vertretenes Unternehmen und haben an einem Standort 12 Outlets (Verkauf, Systemgastronomie und Pilsstuben und Restaurant). Meine Frage: Bei einem gesetzlichen Fe
Änderungsvertrag beinhaltet nur Jobnamenanpassung aber keine Versetzung
ÄlterLiebe Foris, kann jemand hier Rat geben? Der Arbeitgeber strukturiert um. Kollegen, die bislang in ihrem Job X zu 30% Tätigkeit A gemacht haben, machen jetzt in Job Y zu 100% Tätigkeit A. Dem Bet