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Kann der BR verlangen, dass das Jahres/Beurteilungsgespräch vorher ankündigt wird?

T
timeplanet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Betrieb wird seit bestehen(also seit vier Jahren) das Jahresbeurteilungsgespräch unangekündigt durchgeführt. Seit diesem Frühjahr haben wir einen BR. der dem AG schon angeküngigt hat die Jahresgespräche 1-2 Tage vorher bekannt zu geben. Leider halten sich die Meister und die Vorgesetzten nicht an diese Regelung und setzen um dem Chef zu imponieren immer noch auf den Überraschugsefekt. Haben die AN Anspruch auf Ankündigung oder gibt es eine Gesetzliche Regelung oder darf AG machen was er will? Wer weiß Rat?

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Community-Antworten (2)

O
otto

24.06.2005 um 02:35 Uhr

Was haben Sie denn für einen BR, der seine fundamentalsten Mitbestimmungsrechte nicht kennt oder nicht wahrnimmt? Die W.A.F hat jede Menge Fortbildungsangebote für Neulinge.

V
viktor

24.06.2005 um 10:54 Uhr

Um Otto zu ergänzen - es gibt auch andere gute Seminaranbieter.

Wenn der BR neu im Amt ist, sollte er eine Betriebsvereinbarung zum Mitarbeitergespräch fordern. Da würde man auch die Frage der Vorankündigung klären (bei uns übrigens 14 Tage). Das Thema Mitarbeitergespräch ist aber sehr komplex. Ich würde daher auch empfehlen, vorher ein Seminar im Sinne des § 37.6 BetrVG zu besuchen.

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