Erstellt am 13.03.2006 um 12:03 Uhr von w-j-l
zum ersten Teil Satz 1
ja, darf er.
zum 2. Teil
sollte er nicht, geht ihn nichts an, aber wer will es ihm verbieten.
2. Satz:
Das ist korrekt. Wenn mehrere Listen eingereicht werden, dann hat beim Regelwahlverfahren jeder Wähler nur 1Stimme (für eine Liste), und das IST dann die Verhältniswahl.
(Beim vereinfachten Verfahren wird alles auf eine Vorschlagsliste zusammengeschrieben.)
Bei einer Liste wäre es die Mehrheitswahl.