Darf ein Mitglied des WV (BR-Mitglied) Stützunterschriften einholen?
Darf ein Mitglied des WV (BR-Mitglied) Stützunterschriften einholen (wo er selbst kandidiert) und die Mitarbeiter dazu befragen warum sie auf der anderen Liste ihre Stützunterschrift geleistet haben?
Weiterhin wird verbreitet, dass man nur eine komplete Liste wählt, von einer Verhältniswahl ist wohl absichtlich keine Rede!
Community-Antworten (1)
13.03.2006 um 13:03 Uhr
zum ersten Teil Satz 1 ja, darf er. zum 2. Teil sollte er nicht, geht ihn nichts an, aber wer will es ihm verbieten.
- Satz:
Das ist korrekt. Wenn mehrere Listen eingereicht werden, dann hat beim Regelwahlverfahren jeder Wähler nur 1Stimme (für eine Liste), und das IST dann die Verhältniswahl.
(Beim vereinfachten Verfahren wird alles auf eine Vorschlagsliste zusammengeschrieben.)
Bei einer Liste wäre es die Mehrheitswahl.
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