Erstellt am 11.03.2006 um 20:05 Uhr von Fayence
phugo,
vor allem die letzten 2 Fragen kannst Du doch wohl nicht ernst gemeint haben?!
Vielleicht führst Du Dir noch einmal den §4 Abs. 3 Wahlordnung zu Gemüte!
Erstellt am 11.03.2006 um 20:17 Uhr von phugo
o.k. aber trotzdem, erhebt keiner Einspruch und wird der Fehler nicht bemerkt, dürfen die 2 Personen dann Wählen??
Erstellt am 12.03.2006 um 10:33 Uhr von Paul
Was wäre wenn einer davon schon tot ist? Sind die Erben dann wahlberechtigt?
Erstellt am 12.03.2006 um 10:46 Uhr von w-j-l
1. Wer auf der Wählerliste steht, darf wählen. Ob derjenige wahlberechtigt ist eine andere Sache.
2. Erhebe Einspruch gegen die Wählerliste. Es ist dann am WV zu entscheiden.
3. Wenn die beiden drauf bleiben und nicht wählen, dann entsteht kein Anfechtungsgrund.
Wenn sie wählen, dann gibt es einen Anfechtungsgrund. Ob ein Gericht die Anfechtung als wirksam betrachtet, wird davon abhängen, ob die Wahlteilnahme der Nicht-Wahlberechtigten eine Veränderung des Wahlergebnisses bewirkt haben kann. (Beispiel: Wenn der Letzte der mit der geringsten Stimmenzahl in den BR kam mehr als 2 Stimmen Differenz zum ersten Nachrücker hat, dann hätte die Nichtteilnahme der Nicht-Wahlberechtigten keine Veränderung des Ergebnisses bewirkt).
Erstellt am 12.03.2006 um 11:06 Uhr von Fayence
@-w-j-l
Ich bewundere Dich ob Deiner letzten Antwort!
Erstellt am 12.03.2006 um 19:29 Uhr von w-j-l
Ich danke Dir verehrte Fayence!
Aber ich habe ja nichts geschrieben, was Dir nicht auch einfallen würde.
Erstellt am 12.03.2006 um 19:45 Uhr von Fayence
In diesem Fall schon! Die Fragen von phugo sind doch wohl totaler Obermüll! Vor allem die, ob dann ev. auch noch Briefwahlunterlagen versandt werden müssten.
Meine Bewunderung galt eher Deinem Anspruch, trotz allem noch eine ernsthafte Antwort geben zu wollen!
Erstellt am 13.03.2006 um 07:28 Uhr von w-j-l
Naja, ich weiß ja nicht wie lange Du, Fayence, schon in diesem Forum ackerst, ich erst seit wenigen Wochen, aber ich habe auch vorher schon gewußt (bei 60 Betrieben im UN) dass solche Fragen tatsächlich ernsthaft aufkommen. Und zum Thema Wahlberechtigung in ATZ Freistellung (falls phugos Kandidat nicht sowieso schon in Rente ist) hätte ich dann ja, wie Du weist, auch noch meine eigene Meinung.
Erstellt am 13.03.2006 um 07:42 Uhr von Fayence
O.k., gehe auch ich einmal davon aus, dass es sich bei phugo um einen Riesenbetrieb handelt, in welchem so etwas vorkommen kann.
Die Wählerliste muss bis zum Tag vor der Stimmabgabe um Ein- und Abgänge von Wahlberechtigten korrigiert werden. Und wenn jetzt 2 Namen auf der Wählerliste stehen, die vor ca. 6 und 1,5 Jahren aus dem Betrieb ausgeschieden sind, frage ich nochmals, wo hier das Problem ist? Streichen kann in diesem Fall doch wohl nicht so schwer sein!
Erstellt am 15.03.2006 um 20:29 Uhr von phugo
Tja, wenn meine Fragen so dumm sind, stelle ich wohl besser keine mehr.