Erstellt am 11.03.2006 um 18:52 Uhr von phugo
Ich denke ja, weil die Stützunterschriften von Wahlberechtigten erfolgen und Wahlberechtigt sind sie ja wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb beschäftigt sind.
Erstellt am 11.03.2006 um 19:20 Uhr von Fayence
Leiharbeitnehmer dürfen auch dann wählen, wenn zum Zeitpunkt der Wahl feststeht, dass sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden.