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Darf ein wahlhelfer auch Kandidat sein?

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wildfang76
Nov 2016 bearbeitet

wir sind mitten in den betriebswahlen und ich möchte gerne wissen ob es wirklich erlaubt ist das der wahlhelfer sich auch selber aufstellen lässt. ich finde es nicht korrekt, auch wenn ich nicht an manipulation des kandidaten denke. aber dadurch dass er sozusagen schon etwas für den betriebsrat tun kann, hat er ja schon mal vorteile die den anderen kandidaten nicht zur verfügung stehn. so ist sein name jeder schicht ein begriff und er hat mehr pluspunkte. sollte es nicht so sein, das wahlberechtigte zu wahlhelfern gemacht werden die neutral sind und sich nicht aufstellen lassen haben?

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Community-Antworten (2)

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Kämpfer

10.03.2006 um 19:15 Uhr

ja ist zulässig, sogar der Wahlvorstand darf sich aus bisherigen Betriebsratsmitgliedern rekrutieren und auf die neue Liste setzen lassen

Hier kann man sich eher fragen, welche Möglichkeiten haben Kandidaten sich vorzustellen und zwar persönlich, inhaltlich - über Schwarze Bretter/E-mails/ Betreibszeitung u.s.w.?

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wildfang76

10.03.2006 um 19:57 Uhr

tja. so dinge wie betriebszeitung haben wir hier nicht. die leute halten eh nicht viel von unserem jetzigen betriebsrat. ich dachte mit den neuwahlen ist ne chance, dass es besser wird. aber wenn ich sehe wer sich alles hat aufstellen lassen.... langsam denke ich ganz ohne betriebsrat wärs vieleicht noch am bessten.

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