wir sind mitten in den betriebswahlen und ich möchte gerne wissen ob es wirklich erlaubt ist das der wahlhelfer sich auch selber aufstellen lässt.
ich finde es nicht korrekt, auch wenn ich nicht an manipulation des kandidaten denke. aber dadurch dass er sozusagen schon etwas für den betriebsrat tun kann, hat er ja schon mal vorteile die den anderen kandidaten nicht zur verfügung stehn.
so ist sein name jeder schicht ein begriff und er hat mehr pluspunkte. sollte es nicht so sein, das wahlberechtigte zu wahlhelfern gemacht werden die neutral sind und sich nicht aufstellen lassen haben?