Erstellt am 16.03.2006 um 15:43 Uhr von w-j-l
Anhörung? Du meinst bei Kündigung?!
Hast Du den keinen Kommentar zum BetrVG? Im Kommentar zum §102 (egal welcher Autor) ist das eigentlich ziemlich gut beschrieben.
Erstellt am 16.03.2006 um 16:44 Uhr von DMC
Ja, Anhörung nach §102. Und: nein, eben das ist es: ich habe keinen Kommentar zu diesem Werk, darum habe ich hier nachgefragt und auf schnelle Hilfe gehofft, die sich seltsamer Weise bei meinen beiden Fragen vom selben Tag im Gegensatz zur überwiegenden Mehrheit der Fragen hier im Forum NICHT einstellte.
Also nochmals konkret: nach dem Motto "es reicht, wenn man weiss wo's steht" - ich bitte um Angabe der Quelle eines Kommentar's!
Erstellt am 16.03.2006 um 16:55 Uhr von Kölner
Jetzt musst Du nur noch Deine Frage konkretisieren...
Was willst Du denn bzgl. §102 BetrVG wissen?
- AG Formalien
- AN Formalien
- BR Formalien
Ganz vielleicht liegt es genau dieser unklaren Anfragerei, dass Du bisher keine Antwort bekamst...sei aber gewiss: Früher oder später bekommt Deine Frage (wie viele andere Fragen auch) immer eine Antwort, weil einige "schreibgeile Forumanten" offen gebliebene Fragen nicht ertragen können...
Erstellt am 16.03.2006 um 16:59 Uhr von w-j-l
Genau Kölner....
@DMC
Bist Du
1. Betriebsrat oder
2. Betroffener?
Bei 1. steht Dir als Arbeitshilfe (mindestens) ein Kommentar zu.
bei 2. könnte Dir Dein BR Einblick geben.
Ansonsten schau in Deine Mailbox!
Erstellt am 16.03.2006 um 18:32 Uhr von DMC
Liebe Leute, warum macht Ihr es so kompliziert? Zunächst einmal: ich bin amtierender Vorsitzender eines dreiköpfigen BR, der wie viele andere BRs in dieser Konstellation trotz bestehender gesetzlicher Regeln leider viel zu wenig Gelegenheit bekommt, für sich selbst und die BR-Kollegen genügende Ausbildung zu bekommen, um solch scheinbar "einfache" Fragen aus der eigenen Kenntnis heraus beantworten zu können. Bevor jetzt noch Kommentare zur Machbarkeit und Durchsetzbarkeit von sinnvoller BR-Arbeit kommen (haben wir - ein Betrieb mit 43 Kollegen und 2 leitenden Angestellten - sattsam und zum Erbrechen diskutiert), bitte ich Euch, mir doch einfach eine Quelle zu einem Kommentar zu benennen.
@Kölner
Es geht tatsächlich um die in BetrVG §102 Abs.1 Satz 1 und 3 erwähnte Anhörung. Preisfrage: wer hat in diesem Zusammenhang den Inhalt der Anhörung betreffend Formalien zu beachten? Tipp: bestimmt nicht der AN oder BR.
@w-j-l
Danke! - bitte schau ebenfalls in Deine Mailbox.
Erstellt am 16.03.2006 um 19:26 Uhr von Fayence
Hallo DMC,
einmal der Link zu einem BAG-Urteil: Kündigung -Betriebsratsanhörung
http://lexetius.com/2000,4664
und zum Thema ordnungsgemäße Anhörung:
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Betriebsverfassun/Arbeitsrecht_Anhoerung/anhoerung_betriebsrat.html
Denke, dass Dir diese beiden Links weiter helfen.
Erstellt am 16.03.2006 um 20:02 Uhr von Kölner
@Fayence
Mensch Fayence, Danke. Das hat mir wirklich die Augen geöffnet. Das sind mal echte links.
Aufrichtig: Fayence, Du bist mal wieder sooooo hilfreich, Du bist der Gute Geist dieses Forums. Du bist nett und zuverlässig und lässt niemanden im Regen stehen. Du bist selbstlos. Das alles ist wahre Größe...
@DMC
Tschuldige, dass ich auf so einfache Sachverhalte nicht gekommen bin. Natürlich meinst Du mit Deiner Frage den die Formalkriterien einer Anhörung bzgl. des AG. Wie gut, dass Du mich darauf hingewiesen hast, dass ein AN und ein BR bei einer Anhörung keine Formalkriterien beachten müssen.
Erstellt am 16.03.2006 um 20:22 Uhr von DMC
Danke! Frage ist geklärt!
Hier noch ein Tipp für alle am Thread beteiligten Insider, auf den ich bei meiner eigenen Recherche kam:
www.janolaw.de - zwar kostenpflichtig, aber sehr gut.
Nein, soll keine Schleichwerbung sein - schließlich bleibt es jedem vorbehalten, ob er für diesen Dienst zahlen will oder nicht.
P.S.: ich tat's und mein AG hat mir die Kosten sogar erstattet.