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Sind Azubis bei der Betriebswahl wahlberechtigt?

S
swe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind gerade dabei unsere Betriebsratswahlen vorzubereiten. In unserem Betrieb sind derzeit 15 Auszubildende beschäftigt. Einige davon haben ihren Ausbildungsvertrag mit der IHK geschlossen. Kann uns bitte jemand sagen, ob alle Auszubildenden an der Betriebsratswahl teilnehmen dürfen, heißt ob sie wahlberechtigt sind. Unsere Geschäftsleitung ist nämlich der Meinung dass alle Auszubildende nicht teilnehmen dürfen, da sie ja in direktem Vertragsverhältnis mit der Handelskammer stehen und wir ja nur der ausbildende Betrieb sind.

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Community-Antworten (1)

D
dirk-br

14.03.2006 um 15:40 Uhr

hallo swe,

Auszubildende schliessen Ihren Ausbildungsvertrag (wenn es einen IHK-Abschluss gibt) immer mit der IHK. Trotzdem befinden Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber. Alle Auszubildenden, die im Betrieb beschäftigt sind und die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben sind wahlberechtigt und auch wählbar. (vgl. §§ 60 + 61 BetrVG).

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