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Vorsitzender, Kandidat und Wahlvorstand in einer Person - ist das zulässig?

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Balu26
Nov 2016 bearbeitet

Ist es korrekt, daß der bisherige BR-Vorsitzende und nun auch wieder kandidierende gleichzeitig Wahlvorstand ist, und alleinigen Zugang zur einzigen Wahlurne zwischen dem Wahltag und dem Auszählungstag hat. Ist es außerdem korrekt, daß die Teilnahme an der Wahl nur durch abhaken auf einer Mitarbeiterliste vorgenommen wird. Somit kann man sich ja alles vorstellen?

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Community-Antworten (3)

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pit47

10.03.2006 um 09:02 Uhr

Hallo Balu26, der Wahlvorstand muß mindestens aus 3 wahlberechtigten AN des Betriebes bestehen und wird vom BR benannt. Es kann also auch der BR-Vors. im WV sein. Die Wahlurne darf erst am Auszählungstag öffentlich geöffnet werden. Die Stimmabgabe wird in der Wählerliste vermerkt. Bei der Stimmabgabe müssen ständig zwei WV-Mtgl. oder ein WV-Mtgl. und ein Wahlhelfer anwesend sein. Die Wahlunterlagen und die Wahlurne hat der WV mindesten in einen verschlossenen Schrank aufzubewahren.

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Balu26

10.03.2006 um 09:40 Uhr

Aber dann ist es möglich, daß der WV unbeaufsichtigt Zugang zur Wahlurne und der darin befindlichen Stimmzettel und der Wählerliste hat. Auffällig ich, daß lt. Umfrage keiner eine Wiederwahl befürwortet und er jetzt wieder mehrheitlich die Stimmen auf seiner Seite hat. Kann man eine Wahl anfechten und wenn ja, wer und wie.

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pit47

10.03.2006 um 09:52 Uhr

Hallo Balu26, die Wahl kann innerhalb von 2 Wochen bei dem Arbeitsgericht angefochten werden. Einsicht in die Wahlunterlagen können 3 wahlberechtigte AN des Betriebes verlangen.

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