BR betreut Niederlassungen vor Ort - ist eine Anmeldung für BR nortwendig ?
Hallo Forum, ich habe eine Frage. ich bin freigestellter BR und habe den Auftrag bekommen die Mitarbeiter von meiner Niederlassung zu betreuen. Da unser Hauptsitz ca. 120 km enfent ist,soll ich die verschiedenen Obiekte aufsuchen und gesprche mit dem Mitarbeiter zu fürhren. Muß ich mich bei jeweiligen Objektleiter anmelden?
DANKE
Community-Antworten (4)
10.03.2006 um 08:48 Uhr
Hallo Maria, als freigestelltes BRMtgl solltest Du dich bei Tätigkeiten außerhalb deines Arbeitsplatzes bei deinen Vorgesetzten abmelden und bei den Objektleitern anmelden. Den Grund deiner Tätigkeiten brauchst Du nicht angeben.
10.03.2006 um 08:59 Uhr
pi47,
wer ist denn der Vorgesetzte eines freigestellten BR?
Maria,
anmelden müssen musst Du Dich nicht, sofern aner das Verhältnis BR / GF funktioniert ist das eine Frage der Höflichkeit.
10.03.2006 um 11:29 Uhr
Hallo Ramses II, Vorgesetzter ist z. B. Personalleitung.
10.03.2006 um 11:36 Uhr
pit47,
ein Vorgesetzter ist weisungsbefugt, richtig?
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