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Kann man eine Wahl absagen für (gemeinsame) Neuwahl?

B
BR-Onkel
Nov 2016 bearbeitet

Hi, es war geplant für zwei unabhängige Betrieb die jedoch wirtschaftlich abhängig sind 2 BR zu wählen. Nun wird von der GL beabsichtigt die beiden Betriebe näher zusammen zu bringen so dass die Hauptgründe für getrennte Btriebsräte entfallen würde. Man hat den WV darüber informiert dass man aus diesen Gründen einen gemeinsamen BR wünsche. Ist es überhaupt möglich eine BR-Wahl so kurz vorm Wahltermin (14 Tage) abzusagen und neue, gemeinsame Wahlen einzuleiten? Wer hat dies zu veranlassen, der WV oder der derzeitige BR (derzeit gibt es nur einen gemeinsamen BR da die Trennung der Firmen während der letzten Amtsperiode durchgeführt wurde)?.

Danke für's drüber nachdenken Der BR-Onkel

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Community-Antworten (3)

N
norbert

09.03.2006 um 20:16 Uhr

Über die Möglichkeit einzelne BR oder einen gemeinsamen BR zu wählen entscheidet der amtierende BR bzw. die betroffenen Mitarbeiter aber nie der Arbeitgeber. (s.a. §§ 1+4 BetrVG)

B
BR-Onkel

09.03.2006 um 20:21 Uhr

Jo, das ist mir klar, das hatten wir ja auch so entschieden. Die Frage ist eigentlich die dass es in der neuen Situation womöglich besser wäre einen Gesamt-BR zu wählen. Da die Wahlen jedoch schon vorbereitet und ausgeschrieben sind, alle Kandidatenlisten erstellt sind usw. (alles außer Briefwahlunterlagen versendet) weiß ich nicht ob es rechtlich überhaupt möglich ist die angesetzten Wahlen zu stoppen und eine neue BR-Wahl einzuleiten. Kann der BR auch das entscheiden? Auch noch zu diesem Zeitpunkt?

Danke BR-Onkel

N
norbert

09.03.2006 um 20:26 Uhr

nein, dann ist der "Zug abgefahren". Eine Neuwahl ist nur möglich, wenn alle gewählten Mitglieder das Amt nicht annehmen oder der gewählte BR anschließend zurücktritt.

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