Erstellt am 09.03.2006 um 08:02 Uhr von gofo
Hallo Rose,
die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind im § 8 BetrVG abschließend geregelt.
Hier findest Du keinerlei Bezug auf eine Gewerkschaftszugehörigkeit.
Das heißt, Du brauchst kein Gewerkschaftsmitglied sein !!!
Ob es als BR-Mitglied jedoch sinnvoll ist, ist eine andere Frage ...