Gewerkschaftsbeitrag bei Wahl in den BR - muss ich Mitglied werden ??
Muss ich in die Gewerkschaft eintreten wenn ich mich in den Betriebsrat wählen lasse?
Community-Antworten (1)
09.03.2006 um 09:02 Uhr
Hallo Rose, die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind im § 8 BetrVG abschließend geregelt. Hier findest Du keinerlei Bezug auf eine Gewerkschaftszugehörigkeit. Das heißt, Du brauchst kein Gewerkschaftsmitglied sein !!! Ob es als BR-Mitglied jedoch sinnvoll ist, ist eine andere Frage ...
Verwandte Themen
Gewähltes Betriebsrats-Mitglied - muss das auch Gewerkschaftsbeitrag zahlen?
ÄlterMuss ich als gewähltes Betriebsrats-Mitglied, Gewerkschafts- Beitrag bezahlen?
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
BR sinkt unter Mindestanzahl - zweistufiges Verfahren vorgeschrieben oder nicht?
ÄlterHallo, kurz für Euch zur Einschätzung der Lage folgende Situationsbeschreibung: Wir sind ein Unternehmen von rund 25 MA´n, unser BR umfasst folglich 3 Kollegen. Nun hat ein Betriebsratsmitglied sein A
Vorgezogene Wahl oder reguläre Wahl?
Am 01.01.26 war die Anzahl der BR-Mitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Marke gefallen. Deshalb haben wir am 13.01.26 einen WV eingesetzt, um nach §13 Abs.2 Nr.2 eine vorgezogene BR-Wahl dur