Erstellt am 22.09.2005 um 12:17 Uhr von CeDe
Wenn du Mitglied der Gewerkschaft bist, ja, wenn nicht, dann nicht....
Erstellt am 22.09.2005 um 12:19 Uhr von merlin
Hallo Kollege
Wenn du in der Gewerkschaft bist, Denke ja
ansonsten besteht keine Rechtgrundlage
Erstellt am 28.09.2005 um 09:10 Uhr von grueni
Hallo Hugo,du musst als BR keine Gewerkschafts-Beiträge zahlen .Nur als Gewerkschafts-Mitglied,dafür mußt du aber kein BR sein.
Erstellt am 28.09.2005 um 10:32 Uhr von GAB-Arbeitszeit
Da kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen.
Der Betriebsrat ist kein Organ der Gewerkschaft. Die Aufgaben der Gewerkschaften sind von denen der Betriebsräte klar zu trennen. Die Gewerkschaften vertreten die Interessen ihrer Mitglieder, vor allem gegenüber den Arbeitgeberverbänden. Die Betriebsräte nehmen die Interessen aller Beschäftigten des Betriebs in innerbetrieblichen Angelegenheiten gegenüber dem Arbeitgeber wahr. Gewerkschaften und Betriebsräte sind institutionell voneinander unabhängig.
Somit ist auch nur ein Beitrag zu zahlen, wenn Sie Mitglied der in Ihrem Betrieb vertretenen Gewerkschaft sind.
Erstellt am 10.10.2005 um 10:56 Uhr von packer
aber traditionell sind die beiden doch enge freunde :)
man denke nur an die vielen rechtlichen auskünfte, referate auf BetrVers und Versammlungen mit anderen BR zu interessanten themen wie z.b. Tarifdiskussionen. ich kann nur zuraten! außerdem hast du eine arbeitsrechtschutzversicherung dabei! ende des werbeblocks :)