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Gewähltes Betriebsrats-Mitglied - muss das auch Gewerkschaftsbeitrag zahlen?

H
Hugo
Nov 2016 bearbeitet

Muss ich als gewähltes Betriebsrats-Mitglied, Gewerkschafts- Beitrag bezahlen?

5.24405

Community-Antworten (5)

C
CeDe

22.09.2005 um 14:17 Uhr

Wenn du Mitglied der Gewerkschaft bist, ja, wenn nicht, dann nicht....

M
merlin

22.09.2005 um 14:19 Uhr

Hallo Kollege Wenn du in der Gewerkschaft bist, Denke ja ansonsten besteht keine Rechtgrundlage

G
grueni

28.09.2005 um 11:10 Uhr

Hallo Hugo,du musst als BR keine Gewerkschafts-Beiträge zahlen .Nur als Gewerkschafts-Mitglied,dafür mußt du aber kein BR sein.

G
GAB-Arbeitszeit

28.09.2005 um 12:32 Uhr

Da kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen.

Der Betriebsrat ist kein Organ der Gewerkschaft. Die Aufgaben der Gewerkschaften sind von denen der Betriebsräte klar zu trennen. Die Gewerkschaften vertreten die Interessen ihrer Mitglieder, vor allem gegenüber den Arbeitgeberverbänden. Die Betriebsräte nehmen die Interessen aller Beschäftigten des Betriebs in innerbetrieblichen Angelegenheiten gegenüber dem Arbeitgeber wahr. Gewerkschaften und Betriebsräte sind institutionell voneinander unabhängig.

Somit ist auch nur ein Beitrag zu zahlen, wenn Sie Mitglied der in Ihrem Betrieb vertretenen Gewerkschaft sind.

P
packer

10.10.2005 um 12:56 Uhr

aber traditionell sind die beiden doch enge freunde :)

man denke nur an die vielen rechtlichen auskünfte, referate auf BetrVers und Versammlungen mit anderen BR zu interessanten themen wie z.b. Tarifdiskussionen. ich kann nur zuraten! außerdem hast du eine arbeitsrechtschutzversicherung dabei! ende des werbeblocks :)

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