Erstellt am 08.03.2006 um 21:02 Uhr von Kölner
Du willst jetzt nicht wirklich hier und jetzt eine komplette WV-Schulung haben, oder?
Nur so viel:
Wer gewählt ist unter Berücksichtigung des Wahlausschreiben und der Wählerliste, der in der WO beschriebenen Verfahrensweise entscheidet der Wähler gemäß der Auszählung nach § 13 WO.
Das Minderheitengeschlecht ist zu berücksichtigen und das d'Hondtsche Auszählungsverfahren.
Fertig...
Erstellt am 08.03.2006 um 21:49 Uhr von Jörn
Hallo
Habe mich glaub wohl falsch ausgedrückt meine Frage wäre :
Listenwahl!!
Habe ich die möglichkeit auch wenn ich die meisten Stimen auf mich ( nach der Zählung ) habe auch als Ersatzmitglied zu agieren oder legt das Stimmergebniss nach der Zählung auch die verteilung der Ämter im BR fest ( ordendlich und Ersatz) .
Erstellt am 09.03.2006 um 07:22 Uhr von pit47
Hallo Jörn,
bei einer Listenwahl werden die Stimmen der Wähler der Liste zugeordnet und icht den Wahlkandidaten. Wer in den BR kommt bestimmt die Reihenfolge auf der Liste, wer von der Liste nicht in den BR kommt ist dann Ersatzmitglied, auch nach der Reihenfolge in der Liste einzusetzen.