Erstellt am 08.03.2006 um 13:22 Uhr von Homeland25
Siehe § 7 Wahlordnung zum BetrVG: Natürlich kommen alle Namen der Kandidaten auf die Liste! Die Liste soll ein Kennwort haben, ist keines angegeben, dann wird der Familienname und Vorname der ersten beiden Kadidaten hergenommen. Das dient einfach dazu, die Liste kurz und prägnant von einander zu unterscheiden. Aber bei der Wahl müssen natürlich alle auf der Liste befindlichen Kandidaten auch drauf stehen...
Erstellt am 08.03.2006 um 13:51 Uhr von Benno_BRB
Na ja ?! Fast richtig!
Auf den Vorschlagslisten müssen alle Kandidaten draufstehen.
Auf dem Stimmzettel nur die ersten beiden UND der LISTENNAME!!
Denn es steht eindeutig im Gesetz, dass wenn "keines angegeben, dann wird der Familienname und Vorname der ersten beiden Kadidaten hergenommen" (geklaut bei Homeland25!) werden muss!
Insofern sollte der WV die WO und das BetrVG lesen - vielleicht mal, ausnahmsweise, unter Umständen . . .
Benno