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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sind IGM-Funktionäre besser informiert - wer legt die Reihenfolge der Kandidaten beim vereinfachten einstufigen Verfahren fest?

T
tom
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, und schon wieder - eine Frage zum vereinfachten, einstufigen Verfahren in Betrieb mit 48 MA, wo ja Personenwahl zwingend vorgeschrieben ist! Die "Liste" - besser: das Blatt mit der Auflistung der Kandidaten hängt aus (Wahl ist am 15.03.). Sie sind nicht alphabetisch geordnet, Geburtsdaten stimmen teilweise nicht, ... Nach Hinweis an den WV, teilte dieser mit: ... alles von der IGMetall geprüft! Alphabetisch geordnet werden muß nicht ... Gibt es da Neuerungen, die an uns vorbeigegangen sind? Eure Info wäre, wie immer, sehr hilfreich!

2.90403

Community-Antworten (3)

K
Kölner

08.03.2006 um 12:05 Uhr

IGM und besser informiert...hmm... Aber die Aussage stimmt hinsichtlich des Aushangs. Sie stimmt nicht hinsichtlich der alphabetischen Sortierung des Stimmzettels. Vgl.: § 34 Abs. 1 Satz 2 BetrVG

M
MK

08.03.2006 um 12:11 Uhr

Sollte es sich um eine "IGM-Liste" handeln, die von der IGM beim Wahlvorstand eingereicht wurde, so ist keine alphabetsiche Aufstelluing einzuhalten, sondern so, wie eingereicht, auszuhängen: Auch der Stimmzettel gestaltet sich so.

K
Kölner

08.03.2006 um 12:19 Uhr

"MK" - erkläre Dich! Wie soll der Stimmzettel gestaltet sein? Was soll das mit der IGM-Liste? Wohlgemerkt: Wir sind im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren!

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