BR Vorsitzender vernachlässigt BR Arbeit!!!!!!!!!!!
wie denkt das Forum über folgende Situation
unser BR Vorsitzender macht was BR Arbeit betrifft nicht viel. Er sagt ich habe keine Zeit habe zuviel Arbeit. Er gibt die anfallende BR Arbeit unserem stellv. BR Vorsitzenden. Er sagt ich kann die Arbeit verteilen. Seine Funktion als Vorsitzender will er auch nicht aufgeben. Was sollen wir machen???
Bitte - wer hat Rat und kann Helfen!!!!!!!!!!!!!
Community-Antworten (11)
07.03.2006 um 19:52 Uhr
Hallo Katrin euer BR Vorsitzender sollte sich mal über seine Aufgabe und über die Funktion, die er übernommen hat Gedanken machen. Er hat die Pflicht seine Funktion ordentlich auszuführen. Sicher kann er Aufgaben verteilen aber als Vorsitzender hat er nicht das Recht sich mit Ausreden, wie ich habe keine Zeit oder zu viel Arbeit seiner Funktion zu entledigen. Zur Ausführung seiner Arbeit ist er jeder Zeit von seiner eigentlichen Arbeit freizustellen. Als stellv. BR und auch die anderen Mitglieder sollten dies in einer Sitzung klar und deutlich zum Ausdruck bringen. Versucht es doch mal mit einem Beschlussvorschlag konkrete Gesetzesvorlagen über die Arbeit des BR Vorsitzenden findet ihr im BetrVG.
07.03.2006 um 19:55 Uhr
Da delegiert ein BRV die Arbeit und wird gescholten...das ist wenig verständlich!
Sage mir doch einmal mal, "Katrin", warum sollte ein BRV denn die Arbeit des BR alleine machen? Was macht Euer BRV denn damit falsch? Ist er freigestellt - Du/Ihre nicht? Was ist denn Dein Verständnis von der Funktion eines "Gremiums"?
Fragen über Fragen, die meines Erachtens aber (nicht nur dem BRV) helfen könnten...
PS: Da bin ich ja froh, nach "Silke" geschrieben zu haben, denn Ihre Aussage ist noch weniger verständlich und noch viel zu pauschaler! Der BRV als Vorarbeiter des Betriebsrates...tsetsetse!
07.03.2006 um 20:04 Uhr
Hallo Kölner
ich glaube du hast mich falsch verstanden. Es kann doch nicht sein, wenn ich den Vorsitz übernommen habe, die anfallende Arbeit LAUFEND an die anderen zu verteilen. Ich verstehe ja, wenn man mal keine Zeit hat die anderen BR Mitglieder einzuspannen machen wir ja gerne. Dies ist aber leider ein Zustand, der schon über ein halbes Jahr geht. Wenn ich so eine Funktion übernehme, dann sollte man sich auch bewusst sein was so ein Amt mit sich bringt.
Gruß Katrin
07.03.2006 um 20:09 Uhr
Ja, genau! Das ist die Frage an Dich: Was bringt der Vorsitz eines BR denn mit sich? Was soll er mehr machen als die "Normalos"?
07.03.2006 um 20:13 Uhr
Kölner - er soll überhaupt mal was machen. Wir Helfen ja. Wenn er nicht in der Lage ist, BR Arbeit zu leisten, dann kann ja auch ein anderer die Aufgabe übernehmen.
Bist du auch ein BRV. Machst du was oder lässt du auch andere schaffen?????
07.03.2006 um 20:29 Uhr
Katrin, Kommunikationsprobleme? Das BetrVG sagt zur Aufgabenstellung eines BRV folgendes:
§26 Vorsitzender (2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
BetrVG § 27 Betriebsausschuss (1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter (3) Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen.
BetrVG § 29 Einberufung der Sitzungen (2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden.
Und was davon macht Euer BRV nicht, was lt. BetVG zu seinen eigentlichen Aufgaben gehört? Wie groß ist Euer BR eigentlich?
07.03.2006 um 20:36 Uhr
Hallo Fayence
es ist ja alles richtig was du schreibst. Ich kenne den 26er auch. Hier ist eben die Rede von seiner Verhinderung. Eine Verhinderung kann doch wohl nicht darin liegen, um zu sagen "ich habe zu viel Arbeit". Wir haben auch zu viel Arbeit und müssen die BR Arbeit erledigen.
Also kann es doch wohl auch unser BRV. Das ist doch bestimmt nicht zu viel verlangt!!! ODER??????
07.03.2006 um 20:44 Uhr
Katrin, ich verstehe ehrlich gesagt auch noch nicht, was er denn genau nicht tut.
Nimmt er keine Erklärungen -Anhörungen- entgegen? Gibt er vom BR gefasste Beschlüsse nicht an den AG weiter?
Mehr steht im 26er nicht drin.
07.03.2006 um 20:54 Uhr
unser BRV geht seiner arbeitsvertraglichen Pflicht mehr nach, als seiner Aufgaben als BR. Wir sehen es eben so, dass die BR Arbeit im Vordergrund steht.
Wenn MA auf unserem BRV zu gehen und ihm was Fragen, sagt er immer wieder geh zu dem oder zu der.
Sorry - aber dann können wir ja auch sagen, ich habe keine Zeit geh zu dem oder zu der. Die MA kommen sich doch verarscht vor. Im Fitting 23. Auflage §26 RdNr. 21 Stellung des Vorsitzenden lese ich was anderes. Hier weist das G bestimmte Aufgaben dem BRV zu. Unter anderem auch die Gescäftführung. Also Bitte sollte er auch was tun. Wir tun es doch auch!!!!
Wir sind übrigens ein 7köpfiger BR.
07.03.2006 um 21:20 Uhr
Dann geht doch vielleicht so vor. Mögliche Tagesordnungspunkte (TOP) für die nächste Sitzung
TOP: Geschäftsordnung (falls Ihr keine habt) TOP: Geschäftsführung des BR (Aussprache unter konkreter Benennung der "Störfaktoren") TOP: Freistellung eines BR (habt Ihr 200 oder mehr Arbeitnehmer? Die Anzahl Wahlberechtigter ist in diesem Fall zweitrangig.) TOP: Neuwahl des BRV
Im übrigen ist der BRV von Gesetzes wegen NICHT berechtigt, die lfd. Geschäfte des BR zu führen. Auch dann nicht, wenn der BR keinen Betriebsausschuss bilden kann. Diese Aufgaben müssen ihm durch´s Gremium per Beschluss übertragen werden.
Und wenn Euch eine Aussprache nicht weiter bringt und Ihr eine andere Vorstellung von einem BRV habt, müsst Ihr ihn halt abwählen.
09.03.2006 um 10:54 Uhr
Wählt den BRV bei der nächsten Sitzung mit einfacher Mehrheit ab, dann kann er sich wieder mit vollem Einsatz seinen sonstigen Pflichten widmen !
Ich bin BRV und ich verlange von mir wesendlich mehr als von meinen Kollegen !!!
Sonst hätte ich nicht BRV werden sollen !!!
Gruß Axel
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