Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu den Stützunterschriften.
Laut §14 BetrVG reichen in größeren Betrieben 50 Stützunterschriften. Nun bin ich gerade darauf aufmerksam gemacht worden, dass es mir als Wahlmanipulation dargelegt werden kann, wenn ich wesentlich mehr als 50 Stützunterschriften sammel also weit über 100.
Stimmt das?
gruß Brio