Ganz dringend zur Wahl 2006 - was wenn nur Teamleiter vorgeschlagen werden?
Hallo, bei uns stehen demnächst Wahlen an und meine Frage hierzu ist, gibt es ein Gesetz darüber, dass es sinnvoll wäre nur Arbeitnehmer/in zu wählen? Denn bei unser letzten Wahl wurden nur Teamleiter / Projerktleiter usw. gewählt, davon nur eine Arbeitnehmerin. Jetzt sind die MA so verunsichert und wissen nicht ob es sinnvoll wäre, diese wieder zu wählen. Gruss hasi
Community-Antworten (3)
07.03.2006 um 11:51 Uhr
Hallo Hasi, auch Team- u. Projektleiter sind wahrscheinlich ArbN ! Nur leitende Angestellte nach § 5 BetrVG dürfen nicht wählen und sich nicht zur Wahl stellen. Das muß der Wahlvorstand abklären, wer bei Euch leitend ist.
07.03.2006 um 11:57 Uhr
Hallo hasi, wählen heißt einer Person (oder mehreren) das Vertrauen auszusprechen als Fürsprecher (Betriebsrat) zu fungieren. Dieses Vertrauen ist hier offenbar gestört. Wählen könnt ihr aber nur wer sich zur Wahl aufstellen lässt. Besteht hier ein Mangel an Leuten? DU bist also gefragt, stelle Dich selbst zur Wahl und setze Dich für Deine Kolleginnen und Kollegen ein - Du erhälst dafür einen gestärkten Kündigungsschutz. ;-) Abgesehen davon, auch Team-/Projektleiter sind Arbeitnehmer und sind in den meisten Fällen Wahlberechtigte für die aktive und passive Wahl. Dies regelt § 5 BetrVG und klärt der Wahlvorstand mit der Aufstellung der Wählerliste.
07.03.2006 um 14:27 Uhr
Hallo, wenn ihr in eurem Betrieb 51 und mehr Mitarbeiter seit und das normale Wahlverfahren durchführt, kannst du deine eigene Wahlvorschlagsliste beim Wahlvorstand einreichen. Suche Dir ein paar beliebte und fähige Kollegen und setze dich und die auf die Liste. Wie eine gültige Wahlvorschlagsliste auszusehen hat findest du beim googeln, oder in diesem Forum. Einen § ob es sinnvoll wäre nur Arbeitnehmer/innen zu wählen gibt es sicherlich nicht. Da Teamleiter / Projektleiter nahe beim GL stehen ergibt sich eigentlich in den meisten Fällen von selbst. Braucht aber nicht zwangsläufig ein Nachteil sein. Ein Teamleiter könnte sich auch erfolgreich für einen Arbeitnehmer/in einsetzen. (Meine persönliche Meinung)
p.g.
Verwandte Themen
400€-Kraft soll wegen Kettenarbeitsvertrag nicht wieder eingestellt werden
ÄlterHallo, eine bei uns Beschäftigte 400€-Kraft (Frau Y) ist auf mich zugekommen. Sie hat schon mehrere Male bei uns als 400€-Kraft ausgeholfen. Zur Zeit hat Sie vom 01.09.2006 bis zum 31.12.2006 eine
Gründe für Wahlanfechtung Vorschlagslisten und Fristen - wann kann angefochten werden?
ÄlterSehr geehrtes Forum, ich versuche schon seit einigen Tagen hier im Forum Antworten auf meine Fragen zu finden. Es gibt zwar ähnlich gelagerte Fälle, aber das trifft nicht ganz den Kern meiner Frage
Brief von der GL - was kann man dazu sagen ?
ÄlterHallo Leute heute habe ich mal das von von der GL bekommen was sagt ihr dazu? Schreibt mal Eure Meinunug. Betriebsrat z.Hd. Betriebsratsvorsitzender Adolf Arbeitsbefreiung nach
Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag?
ÄlterLiebe Kollegen, Betreff Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag! Zum Sachverhalt: Ein Azubi im Metallhandwerk lernt zum 31.01.2006 aus. Im Anschluss an die Ausbildung bekomm
Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag - ist die Probezeit im Anschluss an eine Ausbildung überhaupt zulässig?
ÄlterLiebe Kollegen, Betreff Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag! Zum Sachverhalt: Ein Azubi im Metallhandwerk lernt zum 31.01.2006 aus. Im Anschluss an die Ausbildung bekomm