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Wahlvorstand bei Stimmenauszählung - muss der komplett anwesend sein?

K
Konni
Nov 2016 bearbeitet

Muss der komplette Wahlvorstand bei der Stimmenauszählung anwesend sein, oder kann ein Mitglied fehlen?

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Community-Antworten (1)

P
pit47

07.03.2006 um 11:21 Uhr

Hallo Konni, nach § 13 WO nimmt der Wahlvorstand die öffentliche Stimmauszählung vor. Dieses erfolgt durch die stimmberechtigten WV-Mitglieder. Wenn ein WV-Mitglied fehlt, muß es durch einen Vertreter ersetzt werden.

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