Wahlvorstand bei Stimmenauszählung - muss der komplett anwesend sein?
Muss der komplette Wahlvorstand bei der Stimmenauszählung anwesend sein, oder kann ein Mitglied fehlen?
Community-Antworten (1)
07.03.2006 um 11:21 Uhr
Hallo Konni, nach § 13 WO nimmt der Wahlvorstand die öffentliche Stimmauszählung vor. Dieses erfolgt durch die stimmberechtigten WV-Mitglieder. Wenn ein WV-Mitglied fehlt, muß es durch einen Vertreter ersetzt werden.
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