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Kündigungsschutz - wie ist der für einen Azubi bei Wahl in den Betriebsrat?

P
p.g.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hab da noch ne Frage auf unserer Wählerliste hat sich ein Azubi eingetragen. Der Ausbildungsvertrag läuft bis zum 31. März 2006. Ein Austrittsdatum wurde vom AG keines festgelegt. Es wurde nirgends festgelegt, dass sie nach der Ausbildung übernommen wird aber auch nicht, dass sie nicht übernommen wird. Wenn sie nun in den Betriebsrat gewählt wird, hat sie dann auch 4 Jahre Kündigungsschutz oder kann der AG sagen er übernimmt sie nicht.

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Community-Antworten (4)

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w-j-l

06.03.2006 um 16:21 Uhr

Das wirkt dann wie ein befristeter Vertrag. Der endet dann mit Datum oder (in diesem Fall) Eintritt eines Ereignisses. Das ist keine Kündigung, daher greift hier auch kein Kündigungsschutz, der außerdem immer nur ein Jahr nachwirkt.

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Fayence

07.03.2006 um 09:46 Uhr

Hallo p.g., die entsprechende gesetzl. Regelung findest Du im BetrVG unter §78a. Azubis als Mitglied der JAV oder eines BR´s können ihren Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geltend machen. Dazu müssten sie allerdings auch schon gewählt sein.

Gruß Fayence

W
w-j-l

07.03.2006 um 12:40 Uhr

@Fayence, hast Du schon mal erlebt, wie das läuft wenn geklagt werden muss?

Die Chancen das wirklich durchzusetzen sind nicht so besonders gut, zumindest soweit ich das bisher erlebt habe.

F
Fayence

07.03.2006 um 15:19 Uhr

@w-j-l

Erlebt habe ich dieses noch nicht. Nichts desto trotz besteht dieser Anspruch und ist in meiner Antwort deshalb nicht unter den Tisch gefallen.

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