Ist ein Ersatzmitglied stimmberechtigt?
Hallo zusammen, muss ein Ersatzmitglied immer zu einer Sitzung eingeladen werden , falls ein BR-Mitglied verhindert ist. Und ist das Ersatzmitglied dann auch stimmberechtigt? Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (5)
06.03.2006 um 11:03 Uhr
Hallo blondie, im § 25 BetrVG ist das Nachrücken von Ersatzmitgliedern geregelt. Das Ersatzmitglied muß bei Verhinderung eines BRMtgl. eingeladen werden und ist natürlich auch stimmberechtigt.
06.03.2006 um 11:40 Uhr
@pit47 Hallo > Verständnisfrage: "muß eingeladen werden" - Was bedeutet dann §33(2)BetrVG?
06.03.2006 um 11:44 Uhr
.... und, wenn ihr ein Minderheitengeschlecht (z.B. Frauen) habt, dann muss bei Verhinderung einer BR-Frau UND soweit damit die Mindest-Sitzzahl unterschritten ist, eine Frau als Nachrückerin (soweit vorhanden) eingeladen werden.
06.03.2006 um 11:54 Uhr
@Tom
§25 (1).
Erst wenn keine Ersatzmitglieder mehr da sind, oder auch die nicht zur Sitzung kommen darfst Du 33(2) heranziehen.
Immer schön eins nach dem anderen.........
06.03.2006 um 12:21 Uhr
Danke! Jetzt ist es klar - das wurde bei uns in der Vergangenheit wohl manchmal falsch gehandhabt!!!
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