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Ist ein Ersatzmitglied stimmberechtigt?

B
blondie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, muss ein Ersatzmitglied immer zu einer Sitzung eingeladen werden , falls ein BR-Mitglied verhindert ist. Und ist das Ersatzmitglied dann auch stimmberechtigt? Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (5)

P
pit47

06.03.2006 um 11:03 Uhr

Hallo blondie, im § 25 BetrVG ist das Nachrücken von Ersatzmitgliedern geregelt. Das Ersatzmitglied muß bei Verhinderung eines BRMtgl. eingeladen werden und ist natürlich auch stimmberechtigt.

T
tom

06.03.2006 um 11:40 Uhr

@pit47 Hallo > Verständnisfrage: "muß eingeladen werden" - Was bedeutet dann §33(2)BetrVG?

W
w-j-l

06.03.2006 um 11:44 Uhr

.... und, wenn ihr ein Minderheitengeschlecht (z.B. Frauen) habt, dann muss bei Verhinderung einer BR-Frau UND soweit damit die Mindest-Sitzzahl unterschritten ist, eine Frau als Nachrückerin (soweit vorhanden) eingeladen werden.

W
w-j-l

06.03.2006 um 11:54 Uhr

@Tom

§25 (1).

Erst wenn keine Ersatzmitglieder mehr da sind, oder auch die nicht zur Sitzung kommen darfst Du 33(2) heranziehen.

Immer schön eins nach dem anderen.........

T
tom

06.03.2006 um 12:21 Uhr

Danke! Jetzt ist es klar - das wurde bei uns in der Vergangenheit wohl manchmal falsch gehandhabt!!!

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