Erstellt am 23.11.2013 um 07:58 Uhr von Xantippe
hallo Oleg,
Du darfst an der BR-Sitzung teilnehmen und bist auch stimmberechtigt. Du hast aber kein Anrecht auf Zeiterfassung.
LG Xantippe
Erstellt am 23.11.2013 um 08:02 Uhr von olegfd
Ok danke ich war mir nicht sicher, da ich jetzt länger krank war. Und am Donnerstag zum Schwerbehindertenvertreter gewählt wurde.
Erstellt am 23.11.2013 um 08:43 Uhr von Hartmut
Hallo olegfd, was meinst du mit bf Sitzung? Falls du BR Sitzung meinst kannst du hingehen. Übrigens, als neugebackener Schwerbehindertenvertreter ist vielleicht eine Schulung fällig, z.B. Sozialgesetzgebung, Gleichstellung, Barrierefreiheit. Es sei denn, du fühlst dich da sattelfest.
Erstellt am 23.11.2013 um 08:56 Uhr von olegfd
Schulung muss ich machen, sind aber erst im März in fulda, sollange muss ich im Netz schauen und lesen.
Erstellt am 23.11.2013 um 10:01 Uhr von thommi
Krankheit und Urlaub ist grundsätzlich ein Grund der Verhinderung. Bedeutet der Stellvertreter der SBV ist in dieser Zeit im Mandat. Bedeutet auch, dass er hier für die SBV zur BR Sitzung geht. Will man trozdem bei Krankheit zur Sitzung darf dadurch die Gesundung nicht negativ beeinträchtigt werden. Weiter muss man sich in beiden Fällen ausdrücklich als Nichtverhindert erklären. Dann rückt der Stellvertreter nicht temporär nach. Weiter sollte man dieses dann auch mit diesem absprechen.
Erstellt am 23.11.2013 um 10:02 Uhr von thommi
Die SBV darf an Gremien des BR teilnehmen, aber nur beratend. Also nicht mit abstimmen.
Erstellt am 23.11.2013 um 11:03 Uhr von olegfd
Ich bin beides br und SBV
Erstellt am 23.11.2013 um 13:12 Uhr von thommi
Dann hast Du in den Gremien beide Funktionen. Als SBV nur beratend und als BR beides.