stimmberechtigt im Urlaub
Hi, ich hab vollgende Frage, wenn man Urlaub hat und zur bf Sitzung geht, ist man dann stimmberechtigt? Oder darf ich überhaupt an der Sitzung teilnehmen?
LG Oleg
Community-Antworten (8)
23.11.2013 um 08:58 Uhr
hallo Oleg, Du darfst an der BR-Sitzung teilnehmen und bist auch stimmberechtigt. Du hast aber kein Anrecht auf Zeiterfassung. LG Xantippe
23.11.2013 um 09:02 Uhr
Ok danke ich war mir nicht sicher, da ich jetzt länger krank war. Und am Donnerstag zum Schwerbehindertenvertreter gewählt wurde.
23.11.2013 um 09:43 Uhr
Hallo olegfd, was meinst du mit bf Sitzung? Falls du BR Sitzung meinst kannst du hingehen. Übrigens, als neugebackener Schwerbehindertenvertreter ist vielleicht eine Schulung fällig, z.B. Sozialgesetzgebung, Gleichstellung, Barrierefreiheit. Es sei denn, du fühlst dich da sattelfest.
23.11.2013 um 09:56 Uhr
Schulung muss ich machen, sind aber erst im März in fulda, sollange muss ich im Netz schauen und lesen.
23.11.2013 um 11:01 Uhr
Krankheit und Urlaub ist grundsätzlich ein Grund der Verhinderung. Bedeutet der Stellvertreter der SBV ist in dieser Zeit im Mandat. Bedeutet auch, dass er hier für die SBV zur BR Sitzung geht. Will man trozdem bei Krankheit zur Sitzung darf dadurch die Gesundung nicht negativ beeinträchtigt werden. Weiter muss man sich in beiden Fällen ausdrücklich als Nichtverhindert erklären. Dann rückt der Stellvertreter nicht temporär nach. Weiter sollte man dieses dann auch mit diesem absprechen.
23.11.2013 um 11:02 Uhr
Die SBV darf an Gremien des BR teilnehmen, aber nur beratend. Also nicht mit abstimmen.
23.11.2013 um 12:03 Uhr
Ich bin beides br und SBV
23.11.2013 um 14:12 Uhr
Dann hast Du in den Gremien beide Funktionen. Als SBV nur beratend und als BR beides.
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