Erstellt am 03.03.2006 um 08:03 Uhr von pit47
Hallo edi,
wenn die Liste mit der Frau einen Sitz im BR erreicht, wird die Frau den bekommen. Wenn die Liste mit der Frau keinen Sitz im BR erreicht, wird auch keine Frau im BR sein.
Erstellt am 03.03.2006 um 08:15 Uhr von Tamara Flux
Zuerst einmal müsste man wissen ob die Frauen das Minderheitengeschlecht sind und ob dem Minderheitengeschlecht überhaupt ein Sitz zusteht.
Falls ja, dann ist diese Frau im BR sofern ihre Liste auch nur eine einzige Stimme bekommt.
Falls sie nicht auf Grund der Auszählung bereits im BR "landet" wird sie den Sitz dem Mann mit der 13ten Höchstzahl "wegnehmen".
Gruß Tami
Erstellt am 03.03.2006 um 10:10 Uhr von pit47
Hallo Tami,
Deine Ansicht, daß die Frau auf jeden Fall einen Sitz erhält, wenn die Liste eine Stimme erhält, stimmt nicht. Nach § 15 Wahlordnung 2001 werde die Sitze nur unter den Listen verteilt, denen nach dem Wahlverfahren auch Sitze zustehen. Steht der Liste mit der Frau kein Sitz zu, wird die Frau auch nicht in den BR kommen.
Erstellt am 03.03.2006 um 10:38 Uhr von Tamara Flux
pit47,
WO bitte steht das dort?
Einfach behaupten "in § 15 WO steht das" obwohl es dort nicht steht ist im äußersten Maße unfair!
Tami
Erstellt am 03.03.2006 um 10:43 Uhr von Frank B.
Hallo liebe Leute!
Ich habe mir mal den Spass gemacht und folgende Daten in der Wahlhilfe der IG BCE eingegeben:
705 MA; 13 BR
Liste1 1-9 männlich 10 weiblich
Liste2 1-15 männlich
Liste3 1-15 männlich
Stimmenverteilung: Liste1 10; Liste2 320; Liste3 290
Ergebnis: Liste1 0 Sitze; Liste2 7 Sitze; Liste3 6 Sitze
Schönen Gruß an pit47! :-)
Erstellt am 03.03.2006 um 10:49 Uhr von Tamara Flux
Frank,
lieb dass Du Dir die Mühe gemacht hast. Wo finde ich denn diesen Wahlhelfer? Ist der online verfügbar?
Liebe Grüße Tami
Erstellt am 03.03.2006 um 10:53 Uhr von Frank B.
Allerdings muss ich noch hinzufügen folgender Text steht noch nach dem Ergebnis:
"Das Geschlecht der Minderheit ist noch nicht ausreichend im Betriebsrat berücksichtigt: Es muss noch 1 Frau in den Betriebsrat aufgenommen werden, die 1 Mann ersetzt, sofern noch Frauen auf nichtvergebenen Listenplätzen vorhanden sind. Die weiteren Berechnungen können von diesem Programm nicht übernommen werden."
Erstellt am 03.03.2006 um 10:54 Uhr von Frank B.
Den haben wir über die IG BCE erhalten, vielleicht mal eurer zuständigen Gewerkschaft nachfragen.
Erstellt am 03.03.2006 um 11:07 Uhr von Tamara Flux
Frank,
ich habe leider nur den von ver.di. Der liefert mir zwar scheinbar das selbe Ergebnis, schreibt aber dazu:
"Das Geschlecht der Minderheit ist noch nicht ausreichend im Betriebsrat berücksichtigt:
Es muss noch 1 Frau in den Betriebsrat aufgenommen werden, die 1 Mann ersetzt, sofern noch Frauen auf den nichtvergebenen Listenplätzen vorhanden sind. Die weiteren Berechnungen können von diesem Programm nicht übernommen werden."
Insofern ist das ver.di Programm für die Beantwortung dieser Frage nicht sehr hilfreich.
Liebe Grüße Tami
Erstellt am 03.03.2006 um 11:09 Uhr von Tamara Flux
Huch!
Tschuldigung, habe gerade erst gesehen dass Dein Wahlhelfer das selbe Ergebnis bringt wie meiner... (Ich tippe halt sehr langsam...).
Dann ist Dein Wahlhelfer also auch keine große Hilfe...
Liebe Grüße Tami
Erstellt am 03.03.2006 um 11:13 Uhr von Petrus
HI Frank,
genau dieser Hinweis der Software macht den Unterschied.
Ich würde §15(5) WO genauso wie Tami interpretieren: Wenn unter den 700 MA mindestend 54 Frauen sind und die Liste, auf der diese kandidiert, mindestens 1 Stimme bekommt (=Höchstzahl >0), ist diese Frau im BR!
Erstellt am 03.03.2006 um 11:15 Uhr von geheimnistraeger
Hi,
anscheinend liefern die Programme hier alle das gleiche Ergebnis, daher habe ich einmal die Seminarunterlagen aus Januar durchgeblättert.
Bei Listenwahl werden die Sitze anhand des D'hontchen - Verfahrens ermittelt. Sitze bekommen natürlich nur Listen mit mind. einer Stimme. Wenn in diesen LIsten dann das Minderheitengeschlecht nicht vertreten ist, dann kommt das Geschlecht leider auch nicht in den BR.
Hat aber die Liste mit dem Minderheitengeschlecht mind. eine Stimme (wovon man wohl mal ausgehen kann das mind. 10 Stimmen hier auf die Liste fallen werden) ist diese Frau in de Betriebsrat gewählt.
Erstellt am 03.03.2006 um 16:46 Uhr von Fayence
Hallo Zusammen,
die Frage von edi ist allerdings nicht beantwortet. Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass eine Liste keine Stimme erhält.
Möglichkeit 1)
Die Liste mit der Frau hat nach Stimmauszählung nur einen Sitzanspruch. Der Sitz geht in diesem Fall zwingend an die Frau.
Möglichkeit 2)
Die Liste mit der Frau hat nach Stimmauszählug Anspruch auf mehrere Sitze.
Die Quotenfrau "überrundet" den Mann ihrer Liste, der mit der niedrigsten Höchstzahl einen BR-Sitz erhalten hat.
Möglichkeit 3)
Die Liste mit der Frau hat nach Stimmauszählung keinen Sitzanspruch.
Die Quotenfrau "überrundet" den Mann aller Listen, der mit der niedrigsten Höchstzahl einen BR-Sitz erhalten hat.
Erstellt am 03.03.2006 um 17:27 Uhr von Ramses II
Fayence,
auch auf die Gefahr hin dass ich mir wieder Deinen heiligen Zorn zuziehe:
Möglichkeit 1) und 2) halte ich in dieser Allgemeinheit für falsch!
Ich spende dafür verhaltenen Applaus an die Verfasserin des Beitrages von 8:15
Erstellt am 03.03.2006 um 17:38 Uhr von Fayence
Ramses II,
habe ich insgeheim ja richtig getippt, dass hier ein Kommentar von Deiner Seite kommt. Habe allerdings mit einem völlig anderen gerechnet (Ersatzmitglied, ich warte übrigens noch!).
Warum aber hältst Du Möglichkeiten 1 und 2 für falsch? Du kämst mit einer Begründung, um die Beanwortung der noch offen stehenden Frage drum herum! Bin heute in gnädiger Stimmung! Noch dazu, dass Dein Applaus für Beitrag 8:15 verhalten ausfällt.
Erstellt am 03.03.2006 um 17:39 Uhr von geheimnistraeger
Sorry,
aber gerade bei 1 und 2 stimme ich Fayence zu. Da sehe ich keine Abweichung von der Regelung zur Sitzverteilung und es sollte 100 % richtig sein.
Bei 3 würde ich noch zufügen "sofern die LIste mit der Frau mind. 1 Stimme erhalten hat" und stimme auch dann überein. Meine aber, das ich dies auch schon vorher so geschrieben habe.
Massgebend für die Listenfrau ist halt, das ihre Liste mind. 1 Stimme erhält.
Erstellt am 03.03.2006 um 17:49 Uhr von Ramses II
Fayence,
der andere Beitrag braucht einfach etwas mehr Gehirnschmalz. Vielleicht bringe ich das während des Wochenendes auf.
Schauen wir doch mal in die WO:
"Befindet sich unter den auf die Vorschlagslisten entfallenden Höchstzahlen nicht die erforderliche Mindestzahl von Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes, so gilt Folgendes:
1. An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl
benannten Person, die nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört,
tritt die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr
benannte, nicht berücksichtigte Person des Geschlechts in der Minderheit.
2. Enthält diese Vorschlagsliste keine Person des Geschlechts in der
Minderheit, so geht dieser Sitz auf die Vorschlagsliste mit der folgenden,
noch nicht berücksichtigten Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechts
in der Minderheit über."
Jetzt geh doch einfach mal davon aus dass "Liste mit Frau" die 12. Höchstzahl hat und "eine andere Liste ohne Frau" die 13te Höchstzahl hat und spiel das durch...
Erstellt am 03.03.2006 um 18:00 Uhr von Fayence
Ramses II,
werde auch durchspielen. Bin dann selbst gespannt, ob ich Dir dann ev. beipflichten muss!
Muss jetzt aber meinem 2. Ehrenamt als Vereins-Geschäftsführerin genüge tun.
Freut mich aber, dass Du Gehirnschmalz opfern willst!
Gruß
Fayence
Erstellt am 03.03.2006 um 20:39 Uhr von Ramses II
Was für einem Verein führst Du denn die Geschäfte?
Erstellt am 03.03.2006 um 21:27 Uhr von Kölner
Es muss was sein mit Eulen, nicht wahr?
Erstellt am 03.03.2006 um 22:21 Uhr von Ramses II
Kölner,
das nennt man "oberflächliches Googlen".
Erstellt am 03.03.2006 um 22:53 Uhr von Kölner
Mensch Ramses, Du hast in diesem Falle echt keine Ahnung, warum Fayence Fayence heisst! - Aber ich gönne Dir den kleinen Triumph, dass Du mich und Dich beim googlen ertappt hast!
:-))
Erstellt am 03.03.2006 um 22:56 Uhr von Ramses II
Dann LIES doch auch mal den WIKIPEDIA-Beitrag und nicht nur den Verweis in Google.
Erstellt am 03.03.2006 um 23:05 Uhr von Kölner
Wusste ich schon, kannte ich bereits.
Lass uns nicht streiten, Du bist eh der klügere; aber ich weiss halt, warum Fayence Fayence heisst!
Nacht nach ...?
Erstellt am 04.03.2006 um 12:10 Uhr von Fayence
Hallo Zusammen,
hallo Ramses II, hallo Kölner - hattet Ihr gestern abend Langeweile ;-)?
aber jetzt mal erst die Arbeit, dann das Vergügen ...
Ramses II, Du must Dir wohl doch keinen Betriebsrat schnitzen. Recht haste!
Beispielrechnung (LP = Listenplatz, M = Mann, F = Frau, HZ = Höchstzahl)
Liste 1 (255 Stimmen)
LP 1 (M) 255 = 1. HZ
LP 2 (M) 127 1/2 = 3. HZ
LP 3 (M) 85 = 5. HZ
LP 4 (M) 63 3/4 = 8. HZ
LP 5 (M) 51 = 9. HZ
LP 6 (M) 42 1/2 = 11. HZ
LP 7 (M) 36 3/7 = 13. HZ
Liste 2 (195 Stimmen)
LP 1 (M) 195 = 2. HZ
LP 2 (M) 97 1/2 = 4. HZ
LP 3 (M) 65 = 7. HZ
LP 4 (M) 48 3/4 = 10. HZ
LP 5 (M) 39 = 12. HZ
LP 6 (M) HZ 31 7/8
LP 10 (F) HZ 19 1/2
Liste 3 (70 Stimmen)
LP 1 (M) 70 = 6. HZ
LP 2 (M) HZ 35
WO §15 Abs.5 Satz 1 : An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl benannten Person, die nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört, tritt die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht berücksichtigte Person des Geschlechts in der Minderheit.
Diese Regel kann für Liste 1 nicht angewandt werden, da sich keine Frau auf dieser Liste befindet! Weiter mit...
WO §15 Abs.5 Satz 2: Enthält diese Vorschlagsliste keine Person des Geschlechts in der Minderheit, so geht dieser Sitz auf die Vorschlagsliste mit der folgenden, noch nicht berücksichtigten Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit über.
Also muss Liste 1 einen Sitz ABGEBEN!
Liste 3 hat zwar die nächste noch nicht berücksichtigte Höchstzahl, kann aber das Geschlecht der Minderheit nicht stellen.
Die Kriterien erfüllt jedoch Liste 2. Diese kann aufgrund der nächsten noch nicht berücksichtigten Höchstzahl erst einmal den Anspruch auf den Sitz geltend machen und diesen dann auch mit dem Geschlecht der Minderheit besetzen.
Ich habe aus dieser Frage gelernt, dass eine korrekte Antwort zumeist nur anhand konkreter Zahlen gegeben werden kann. Stehen diese noch nicht zur Verfügung, kommt man der Logik des §15 WO nur dann auf die Spur, wenn man diese anhand eines Beispiels einmal Schritt für Schritt nachvollzieht. Vielleicht ist mir dieses ja stellvertretend gelungen! Wobei Tami in diesem Fall bereits gestern die korrekte Antwort um 8.15 Uhr gegeben hat.
Gruß
Fayence
P.S. Und jetzt das Vergügen!
Ihr googelnden Wikipedii! Habe mich zugegebenermaßen köstlich über Euren Austausch amüsiert!
An Ramses II: Unser Verein ist der "FN" und dem "PSVR" angeschlossen und dessen Gechäfte führe ich. Die echte und wahre Fayence entstammt der "Burnus-Linie" und gehört mir.
Kölner, wie kannst Du Ramses II nur so zanken? Die Strafe dafür, steht im Kochbuch auf Seite 138! Die Zutaten darfst Du "ausnahmsweise" in der verbotenen Stadt einkaufen. Ich empfehle Dir den Markt auf dem Karlsplatz!