Erstellt am 03.03.2006 um 07:44 Uhr von pit47
Hallo Frank,
nach § 40 BetrVG sind alle Kosten, die durch Tätigkeiten und Sachmittel des BR`s entstehen, durch den Arbeitnehmer zu tragen.
Also einen Beschluß im BR zur Anschaffung der Bücher und des USB-Stick fassen. Die GF diesen Beschluß mit Bedründung mitteilen und dann bestellen.
Erstellt am 03.03.2006 um 08:11 Uhr von Tamara Flux
Als Arbeitgeber würde ich vermutlich nicht verstehen können warum ein BR Daten zwischen seinem Firmen-LapTop und dem Privat PC austauschen muss.
Eine gerichtsverwertbare Begründung scheint mir hier ausgeschlossen.
Erstellt am 03.03.2006 um 09:00 Uhr von Petrus
Hi Tamara,
im Prinzip hast Du wohl recht - hier wird man den AG überzeugen müssen, den USB-Stick freiwillig zur Verfügung zu stellen. Ich würde aber mal vermuten, Frank will auch zu Hause -in seiner Freizeit und an seinem Privatcomputer- zu den Themen Mobbing & Sucht recherchieren. Er _könnte_ das natürlich auch in der Firma machen. Hierfür müsste ihn der AG unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freistellen. Wenn Frank vorhat, mehr als ein oder zwei Stunden Freizeit in das Thema zu investieren, rechnet sich der Speicherstick für den AG.
Erstellt am 03.03.2006 um 10:46 Uhr von Tamara Flux
Da würde ich mich als Arbeitgeber immer noch zwei Dinge fragen:
- Warum kann er seine Recherecheergebnisse nicht per E-Mail in die Firma schicken?
- Warum habe ich dem Kollegen einen teuren LapTop bezahlen müssen? Er könnte doch seine Recherche daheim genau so gut mit dem Firmenlaptop machen.
Gruß Tami
Erstellt am 03.03.2006 um 10:46 Uhr von Frank
Hallo Petrus,
genau deshalb möchte ich diesen USB-Stick. Es geht um Briefverkehr, Recherche und Datenaustausch mit dem Betriebsrat. Hatte ich so eigentlich auch formuliert - wurde von Tamara aber offensichtlich falsch verstanden.
Ich habe nun mal daheim einen PC und der Betriebsrat hat nur 1 Laptop, der ständig in Gebrauch ist. Warum sollte ich ein paar Sachen also nicht daheim machen?
Hallo Pit,
werden wir so machen. Danke für die Info. Bin selbst erst seit 1 Monat im BR und die Grund-Schulung steht noch aus, weshalb ich da noch nicht so belesen bin.
Für meine Position als Mobbing- und Suchtbeauftragter ist nach Meinung der anderen BR-Mitglieder auch eine Schulung notwendig. Sollen wir die gleich mit in den Beschluss mit hineinnehmen?
Wie ist das eigentlich, wenn ein BR-Mitglied einen schon lange geplanten und auch längst genehmigten Urlaub antritt. Kann er (z.B. eben in seiner Funktion als M.- und S.-B. einen Stellvertreter bennenen, der sich in seiner Abwesenheit um das Gröbste kümmert?
Mit freundlichen Grüßen
Frank
Erstellt am 03.03.2006 um 10:52 Uhr von Frank
Liebe Tamara,
genau kann ich nicht nachvollziehen was Sie so frustet.
Natürlich ginge auch der Versand per E-Mail, aber der Laptop hat nun mal keine "Internet-Ausstattung" und es gibt eben nur 1 und der darf/soll die Firma nicht verlassen. Er wird auch für andere Dinge dringend gebraucht.
Wer, wann diesen Laptop gekauft hat weiß ich nicht. Er ist auf jeden Fall für die Arbeit des BR gedacht. Das sind zur Zeit 8 Mitglieder, und da kann man den Laptop nicht jeden Tag einen anderen Mitarbeiter geben.
Und jetzt frage ich Sie mal Tamara. Was ist günstiger? Ein neuer Laptop? Ein Internetanschluss für den Laptop? Ein USB-Stick im Wert von 19,99 Euro, der nach meinem ausscheiden aus dem BR Eigentum der Firma/des BR bleibt?
Über Ihre Vorstellungen kann ich nur schmunzeln.