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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Werbung vor der BR-Wahl - kann der Wahlvorstand Wahlplakate verbieten?

B
Bernd
Nov 2016 bearbeitet

Hallo leute, ich habe mich auf Anraten meiner Kollegen der Wahl zum BR. gestellt. Da wir ein ziemlich großer Betrieb mit vielen Niederlassungen sind- erreiche ich nur einen kleinen Teil der Leute, um mit ihnen zu sprechen. Ich habe mit Zustimmung der zuständigen "Leitungspersönlichkeiten" vor Ort einige Wahlplakate aufgehängt. Die zuständige Wahlkommision will mir diese Aktion untersagen - darf sie das? Ich diffamiere keine anderen Kandidaten, und die Aktion kam sehr gut bei den Kollegen an.

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Community-Antworten (2)

N
norbert

02.03.2006 um 20:56 Uhr

Ich gehe davon aus, daß die "Leitungspersönlichkeit" der Arbeitgeber ist. Wenn dieser nun zustimmt das Wahlplakate aufgehängt werden dürfen und er auch den Platz dazu zur Verfügung stellt, ist das OK. Der Wahlausschuss hat damit nichts zu tun. Nur wenn die Plakate am BR-Brett zum Aushang kämen, dann kann natürlich der BR dies verbieten.

H
Heini

02.03.2006 um 21:27 Uhr

Ich gehe davon aus, daß mit Wahlkommision der Wahlvorstand gemeint ist. Der Wahlvorstand hat nur die Aufgabe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Betriebsratswahl durchzuführen. Er hat keinerlei Befugnis den Arbeitnehmern etwas zu erlauben oder zu verbieten. Wahlwerbung ist Privatvergnügen. Der Arbeitgeber braucht Wahlwerbung in seinem Betrieb nicht dulden. Wenn er aber nichts dagegen hat, ist das Ok.

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