Sind ex Azubis, deren Arbeitsvertrag jedoch am Tag der Betriebsratswahl noch kein halbes Jahr existiert, wählbar?
wie sieht es denn mit der wählbarkeit von ehemaligen Auszubildenden aus, die übernommen wurden, deren Arbeitsvertrag jedoch am Tag der Betriebsratswahl noch kein halbes Jahr existiert?
Community-Antworten (2)
02.03.2006 um 21:09 Uhr
Es ist hierfür die Betriebszugehörigkeit ausschlaggebend und die besteht dann ja wohl mindestens 6 Monate.
03.03.2006 um 11:56 Uhr
richtig, das sehe ich auch so. Die Ausbildungszeit zählt ja zur firmenzugehörigkeit dazu.
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