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Sind ex Azubis, deren Arbeitsvertrag jedoch am Tag der Betriebsratswahl noch kein halbes Jahr existiert, wählbar?

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xxx
Nov 2016 bearbeitet

wie sieht es denn mit der wählbarkeit von ehemaligen Auszubildenden aus, die übernommen wurden, deren Arbeitsvertrag jedoch am Tag der Betriebsratswahl noch kein halbes Jahr existiert?

2.61002

Community-Antworten (2)

N
norbert

02.03.2006 um 21:09 Uhr

Es ist hierfür die Betriebszugehörigkeit ausschlaggebend und die besteht dann ja wohl mindestens 6 Monate.

P
Pandinusxs

03.03.2006 um 11:56 Uhr

richtig, das sehe ich auch so. Die Ausbildungszeit zählt ja zur firmenzugehörigkeit dazu.

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