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Betriebsratswahlliste - bis wann kann eine Liste mit geänderter Reihenfolge eingereicht werden?

K
kanditat
Nov 2016 bearbeitet

wir haben am 16.03. betriebsratwahl, seit dem 28.02. hängen 3 listenvorschläge vom wahlvorstand, hier ist eine reihenfolge der kandidaten die auf unverständnis stößt, kann mann selbst noch eine andere liste einreichen mit einer anderen reihenfolge und wenn bis wann und wie

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Community-Antworten (2)

H
Hotte

02.03.2006 um 13:31 Uhr

Punkt 1: Listen vom Wahlvorstand? Listen werden von einem Listenvertreter bei Wahlvorstand eingereicht. Dieser überprüft dann die Gültigkeit der Listen und hängt sie dann aus.

Punkt 2: Unverständige Reihenfolge? Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. 1, 2, 3, usw. Da die Liste eine gemeinsame Willenserklärung der Unterzeichner (Unterstützer) ist, bestimmen sie auch wer auf welcher Stelle der Liste steht.

Punkt 3: Andere Liste mit anderer Reihenfolge? Einen andere Liste kann eingereicht werden, allerdings dürfen sich Kandidaten nicht auf mehreren Listen bewerben. Das schließt daher schon eine andere Reihenfolge aus.

Punkt 4: Bis wann und wie? Bis wann und wie eine Liste eingereicht werden muss steht im Wahlausschreiben. Wahlvorschläge sind vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens einzureichen. Und nun viel Spaß bei der Wahl.

mfg

FB
Frank B.

02.03.2006 um 14:19 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass die ausgehangenen Listen bereits die Listen mit den Kandidaten sind, also die Wahlvorschläge. Da ist nichts mehr zu machen, weder kann man Listen einreichen noch kann man die Reihenfolge verändern.

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