Erstellt am 01.03.2006 um 13:37 Uhr von harzentt
Hallo,
laut Wahlordnung dürfte es keine Frist für nachträgliche Stimmabgabe geben.
In § 26 WO / 2 steht eindeutig, das verspätet eingehende Briefumschläge mit Zeitangabe des Eingangs ungeöffnet zu den Wahlunterlegen zu nehmen sind und einem Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ungeöffnet zu vernichten sind.