Betriebsrat (BetrVG) und gleichzeitig Personalrat (BayPVG) - ist das zulässig?
Kann ein personalgestellter Kollege der im Betriebsrat ist sich auch in den Hauptpersonalrat (öffentlicher Dienst) wählen lassen. Ist das rechtlich zulässig?
Community-Antworten (1)
01.03.2006 um 12:13 Uhr
Hallo PG! Könntest du das bitte mal genauer erklären? Was ist ein personalgestellter Kollege? Und was ist ein Hauptpersonalrat? Das gleiche wie ein Gesamtbetriebsrat?
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