Mindetsanzahl Mitglieder in Vorschlagsliste
Hallo, unser BR wird 7 Mitglieder umfassen müssen. Angenommen wir (Wahlvorstand) bekommen drei Listen eingereicht. Liste A umfaßt 7 Kandidaten, Liste B 4 Kandidaten und in der C Liste steht nur 1 Kandidat. Wie ist hier vorzugehen?
Community-Antworten (3)
27.02.2006 um 14:20 Uhr
Hallo Hagen, komische Frage. Was willst Du denn wissen?
- Alle Listen annehmen.
- Alle Listen auf Gültigkeit prüfen und
- wenn alle gültig sind dann alle veröffentlichen
- Listenwahl durchführen.
War das die Antwort auf Deine Frage?
27.02.2006 um 15:00 Uhr
Die Frage, die wir uns gestellt haben ist, ob eine Liste eine Mindestanzahl von Mitglieder aufweisen muss. Soll heißen, wenn ein Betriebsrat entsprechend aus 7 Mitgliedern bestehen soll, macht es doch Sinn, dass die Vorschlagslisten mindestens 7 Kandidaten beinhaltet muss. Oder ist es möglich, dass es auch "Ein-Mann-Listen" gibt? So eine "Ein-Mann-Liste" käme mir komisch vor bei einer Listenwahl.
Ich hoffe, dass ich mich diesmal etwas verständlicher ausdrücken konnte :-)
27.02.2006 um 15:01 Uhr
Ganz klare Antwort: Soll sie zwar, aber muss sie nicht! Auch ein-Personen-Wahlvorschläge sind statthaft!
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