Hallo allerseits.

Meines Erachtens kann sich ein Kollege, dem eine ordentliche Kündigung (mglwse. vorsorglich mit Seitenblick auf die bevorstehende BR Wahl) ausgesprochen ist, kurz bevor die Wahlvorschläge veröffentlicht worden sind, noch als Wähler an der Wahl beteiligen. Die Küfrist ist noch nicht abgeleufen und der Kollege ficht die K auch an. Ist das richtig so?

Kann dieser Kollege, der bereits im Vorfeld der Wahlen schon als potentieller Kandidat betrachtet wurde trotzdem noch bei den Wahlvorschlägen berücksichtigt und ggf. auch gewählt werden?

Wie verhält es sich dann mit der Kündigung?

mfG