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Darf ich mich nicht wählen lassen ?

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Firefoxxx
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , ich habe da mal eine ziemlich wichtige Frage....und zwar geht es darum das demnächst ja bei uns die Wahlen zur JAV angesagt sind, jetzt bin ich aber im 3. Lehrjahr und habe somit ca zwischen dem 15. Mai und 1.Juni meine Abschlussprüfung, jetzt möchte ich wissen ob ich trotzdem das Amt übernehmen könnte, obwohl ich ja schon einen Monat später theoretisch gekündit werden würde !?

Es soll ja dann die Chance bestehen übernommen zu werden.....aber mir geht es halt erstmal einfach darum ob ich überhaupt wählbar bin !

Wäre sehr nett,wenn ich schnellstmöglich eine Antwort bekomme !! Besten Dank Andre

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Community-Antworten (4)

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Fayence

25.02.2006 um 20:34 Uhr

Verwechselst Du hier nicht die JAV mit der Betriebsratswahl? Falls bei Euch bereits eine JAV im Betrieb vertreten ist, finden die nächsten regelmäßigen JAV-Wahlen erst vom 1.Oktober bis 30. November 2006 statt.

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Firefoxxx

25.02.2006 um 20:55 Uhr

Nein verwechsel ich nicht,unsere Wahlen finden ganz sicher jetzt statt und wir hatten keinen bisherigen JAV !!

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Fayence

26.02.2006 um 11:10 Uhr

Hallo Firefoxxx, Du kannst Dich zum JAV wählen lassen, wenn Du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Solltest Du gewählt werden, musst Du den Antrag auf Übernahme aber aktiv stellen (siehe Link). Ein Arbeitgeber ist nur zur Übernahme eines JAV- Mitglieds nach der Ausbildung verpflichtet, wenn im Ausbildungsbetrieb selber ein Arbeitsplatz frei ist (LAG Köln, Beschluss vom 18.03.2004, Aktenzeichen: 10 Ta BV 74/03).

Übernahme JAV: http://www.verdi-bayern-fb09.de/jav/uebernahme.htm

AS
Andreas Skowronek

27.02.2006 um 14:05 Uhr

Zur Frage mit der Übernahme gemäßg § 78a BetrVG sieh doch mal hier nach: http://37sechsblog.de/?p=32

Hier findest Du eine Handlungshilfe für JAVis zu eben der Frage "Übernahmeanspruch aus § 78a BetrVG". Viel Erfolg andreas

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