Einigungstelle einberufen. Was passiert wenn wir zurück ziehen?
Der AN hat Unterlagen zum Betriebsübergang zu spät eingereicht. Wir haben bereits eine Einigungsstelle einberufen. Unterlagen sind jetzt da - kann Einigungstelle wieder zurück genommen werden? Was passiert dann?
Community-Antworten (1)
25.02.2006 um 19:38 Uhr
Wenn Ihr zu dieser Einigungsstelle bereits eingeladen habt, Euren Willen also gegenüber einem Einigungsstellenvorsitzenden erklärt habt, diesen Willen jetzt aber zurücknehmen wollt, weil Ihr Euch geirrt habt/sie nicht mehr braucht, dann kann es sein, dass trotzdem Kosten/Gebühren etc. entstehen.
Sagt die andere Seite übrigens das gleiche - wollen die auch nicht mehr?
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