Einigungstelle einberufen. Was passiert wenn wir zurück ziehen?
Der AN hat Unterlagen zum Betriebsübergang zu spät eingereicht. Wir haben bereits eine Einigungsstelle einberufen. Unterlagen sind jetzt da - kann Einigungstelle wieder zurück genommen werden? Was passiert dann?
Community-Antworten (1)
25.02.2006 um 19:38 Uhr
Wenn Ihr zu dieser Einigungsstelle bereits eingeladen habt, Euren Willen also gegenüber einem Einigungsstellenvorsitzenden erklärt habt, diesen Willen jetzt aber zurücknehmen wollt, weil Ihr Euch geirrt habt/sie nicht mehr braucht, dann kann es sein, dass trotzdem Kosten/Gebühren etc. entstehen.
Sagt die andere Seite übrigens das gleiche - wollen die auch nicht mehr?
Verwandte Themen
Dienstplan
ÄlterHallo wir versuchen in unserem unternehmen mit Cheffe einen rolierenden Dienstplan zuerstellen soweit ok nur bei verteilung im Block Dienstplan will der AG nicht einigen kurz gefasst wir wollen
Einigungstelle
ÄlterHallo, wir wollen mit einer Angelegenheit zur Einigungstelle. (Sind ein Fünfer Gremium ohne Nachrücker. ) Nun ist ein Kollege krank und bei einem Kollegen wissen wir das er dagegen oder Enthaltung st
Wer hat Erfahrung mit der Einführung von ERA?
ÄlterIn unseren Betrieb wird zum 01.01.2008 ERA eingeführt. Die Eingruppierungen sind den Kollegen fristgerecht zugestellt worden. Insgesamt sind ca. 30 % aller Kollegen abgruppiert worden und teilweise m
nicht Einhalten von Beschlüssen
ÄlterHallo zusammen, wir haben wegen nichteinhaltung einer BV eine interne Schiedsstelle durchgeführt und diese als gescheitert erklärt weil die Gf zu keinem Kompromiss bereit ist. Darum haben wir als Gre
Hat der Ausschuss mehr Rechte als der BR??
ÄlterHallo KollegIn, Wir sind 11 er gremium und haben eine 5 Köpfigen Ausschuss gebildet, der uns neue Schictplan bzw. geteilte Schicten mit GL verhandeln soll. Die Verhandlungen sind gescheitert, jet