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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sind die Azubis unseres Ausbildungsbetriebs im Mutterbetrieb wahlberechtigt?

EWIL
ein Wahlvorstand in Leipz
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Mitstreiter, wir arbeiten in einem Konzern, es existiert u.a. ein Ausbildungsbetrieb. Nun stehen im Mutterbetrieb, in dem auch die Azubis des Ausbildungsbetriebes tätig sind, Betriebsratswahlen an. J etzt meine Frage: Sind die Azubis (über 18) im Mutterbetrieb wahlberechtigt? Denn in ihrem Ausbildungsbetrieb sind sie es nicht.

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Community-Antworten (1)

P
Pandinusxs

01.03.2006 um 12:00 Uhr

Hi,

wenn die Azubis über 18 sind, dann sind sie wahlberechtigt. Steht im BertVG §7. Die Azubis im Ausbildungsbetrieb sind dann nicht wahlberechtigt, wenn sie keinen Dienstvertrag mit dem Mutterbetrieb abgeschlossen haben... wenn doch, dann sind sie wohl schon wahlberechtigt!

Lieben Gruß

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