Grüß Gott,
Wahlstreß! Eine Frage geht nur an die, die auch einen Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat wählen müssen.
Müssen die Stimmzettel für beide Wahlen - BR und Aufsichtsrat - in verschiedene Umschläge bei der Briefwahl?
Die andere Frage: müssen bei BR und Aufsichtsratwahl im Hause die Stimmzettel in entweder einen oder zwei Umschläge gesteckt werden? Bitte eine gesetzliche Grundlage dafür angeben. Ich finde nämlich nirgends was, und eigentlich ist es ja so, daß "wo nichts darüber steht", das auch nicht gilt. oder?
Scheens Wochenen Mona