BR und Aufsichtsratswahl. Müssen die Stimmzettel in verschiedene Umschläge?
Grüß Gott, Wahlstreß! Eine Frage geht nur an die, die auch einen Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat wählen müssen. Müssen die Stimmzettel für beide Wahlen - BR und Aufsichtsrat - in verschiedene Umschläge bei der Briefwahl? Die andere Frage: müssen bei BR und Aufsichtsratwahl im Hause die Stimmzettel in entweder einen oder zwei Umschläge gesteckt werden? Bitte eine gesetzliche Grundlage dafür angeben. Ich finde nämlich nirgends was, und eigentlich ist es ja so, daß "wo nichts darüber steht", das auch nicht gilt. oder? Scheens Wochenen Mona
Community-Antworten (1)
27.02.2006 um 22:42 Uhr
Hallo mona, bin etwas verwundert. Es handelt sich doch um 2 völlig voneinander getrennte Wahlen. So ist für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat ein Betriebswahlvorstand zu bilden, welchem die Durchführung der Wahl obliegt.
So haben wir die Wahlunterlagen bislang immer getrennt erhalten und auch unsere schriftl. Stimmabgabe getrennt vorgenommen. Wüsste auch nicht, wie das anders gehen soll.
Ich habe Dir einmal vorsichtshalber die entsprechende Wahlordnung als Link angehängt. Gruß Fayence
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