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Liste anfechten - wann ist das möglich?

N
nemo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo w-j-l, natürlich habe ich unsere Liste fristgerecht abgegeben um 14.45. Ein anderer Kollege hat die zweite Liste um 14.50 abgegeben. Diese Listen hingen bis dahin in unserem Betrieb aus. Erst dann wurde die Liste unseres Wahlvorstandes abgegeben (wir nennen sie Schubladenliste). Also 5 min vor Abgabeschluss. Und diese Liste hing in keinem Bereich unseres Betriebes aus. Das stört viele meiner Kollegen und finden das nicht in Ordnung.

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Community-Antworten (4)

N
NoLi

23.02.2006 um 13:02 Uhr

Dieses Vorgehen kann "NIEMAND" persönlich gut oder schlecht finden, es ist dennoch in Ordnung. Es gibt keine Verpflichtung Listen vor der Einreichung öffentlich auszuhängen.

Erst nach dem Ende der Einreichungsfrist und spätestens 1 Woche vor Wahltermin muss der WV die Listen veröffentlichen.

Gruss

NoLi

W
w-j-l

23.02.2006 um 13:15 Uhr

So ist es NoLi, aber die Randbedingungen sind halt doch dubios.

@Nemo es wäre schön, wenn Du den jeweils letzten oder einen andern Beitrag nach Deiner Frage einfach beantwortest. Damit bleibt Dein Thema insgesamt sichtbar.

Bitte nicht jedesmal einen neuen Beitrag/neues Thema aufmachen. da verliert sich der Zusammenhang.

Gruesse w-j-l

F
Fayence

23.02.2006 um 16:29 Uhr

Hallo nemo, möchte den Wunsch von w-j-l ausdrücklich unterstützen. Der Zusammenhang ist bereits jetzt, zumindest für mich, verloren gegangen. Es existieren mittlerweile 4 Threads zu ein und derselben Fragestellung.

Beispielsweise: "Unser Wahlvorstand (gleichzeitig unser 1. BR-Vorsitzender) hat schon vor dem Wahlausschreiben eine Liste angefertigt mit den nötigen Stützunterschriften (darf er das?)." = nemo am 22.02.06, 20.55 Uhr

N
nemo

23.02.2006 um 17:01 Uhr

Sorry, tut mir leid, ist das erste Mal das ich in so einem Forum schreibe. Mir war die Sache nur sehr wichtig. Ich habe auf jeden Fall heute einen Einspruch beim Wahlvorstand eingereicht und um eine schriftliche Antwort gebeten. Mal sehen was dabei rauskommt.

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