Liste anfechten - wann ist das möglich?
Hallo w-j-l, natürlich habe ich unsere Liste fristgerecht abgegeben um 14.45. Ein anderer Kollege hat die zweite Liste um 14.50 abgegeben. Diese Listen hingen bis dahin in unserem Betrieb aus. Erst dann wurde die Liste unseres Wahlvorstandes abgegeben (wir nennen sie Schubladenliste). Also 5 min vor Abgabeschluss. Und diese Liste hing in keinem Bereich unseres Betriebes aus. Das stört viele meiner Kollegen und finden das nicht in Ordnung.
Community-Antworten (4)
23.02.2006 um 13:02 Uhr
Dieses Vorgehen kann "NIEMAND" persönlich gut oder schlecht finden, es ist dennoch in Ordnung. Es gibt keine Verpflichtung Listen vor der Einreichung öffentlich auszuhängen.
Erst nach dem Ende der Einreichungsfrist und spätestens 1 Woche vor Wahltermin muss der WV die Listen veröffentlichen.
Gruss
NoLi
23.02.2006 um 13:15 Uhr
So ist es NoLi, aber die Randbedingungen sind halt doch dubios.
@Nemo es wäre schön, wenn Du den jeweils letzten oder einen andern Beitrag nach Deiner Frage einfach beantwortest. Damit bleibt Dein Thema insgesamt sichtbar.
Bitte nicht jedesmal einen neuen Beitrag/neues Thema aufmachen. da verliert sich der Zusammenhang.
Gruesse w-j-l
23.02.2006 um 16:29 Uhr
Hallo nemo, möchte den Wunsch von w-j-l ausdrücklich unterstützen. Der Zusammenhang ist bereits jetzt, zumindest für mich, verloren gegangen. Es existieren mittlerweile 4 Threads zu ein und derselben Fragestellung.
Beispielsweise: "Unser Wahlvorstand (gleichzeitig unser 1. BR-Vorsitzender) hat schon vor dem Wahlausschreiben eine Liste angefertigt mit den nötigen Stützunterschriften (darf er das?)." = nemo am 22.02.06, 20.55 Uhr
23.02.2006 um 17:01 Uhr
Sorry, tut mir leid, ist das erste Mal das ich in so einem Forum schreibe. Mir war die Sache nur sehr wichtig. Ich habe auf jeden Fall heute einen Einspruch beim Wahlvorstand eingereicht und um eine schriftliche Antwort gebeten. Mal sehen was dabei rauskommt.
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Nachrückerreihenfolge bei Sitzverschiebung durch Minderheitenquote
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe eine Frage zur Interpretation des Ausgangs unserer Betriebsratswahl. Hier werden von verschiedenen Seiten die Gesetzestexte und Vorgaben unterschiedlich ausgelegt. Unse
Zwei Möglichkeiten des Nachrückens von einer Liste
ÄlterHallo, Erst mal zur Vorgeschichte: Wir hatten eine Listenwahl mit 2 Listen. Ich nenne sie mal Liste "A" und Liste "B". Die Sitzverteilung sah so aus: Liste "A" hatte 8 und Liste "B" hatte 3 Sitze im
Wahlfälschung-?
ÄlterMoin, moin die Zweite! Ich weis garnicht wie ich es beschreiben soll aber nach dem bei uns die BR-Wahlen am 10.Mai gelaufen waren und das vorläufige Endergebnis feststand, gab es die ersten ungläub
Nachrücken der komplizierten Art
ÄlterHallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne