Was passiert, wenn der gesamte Wahlvorstand zurücktrit?
In unserer Firma gibts richtigen Wahlstress! Jetzt hat der Wahlvorstand samt Ersatzmitglieder vor, zurückzutreten! Was würde dann passieren? Würde das ganze Wahlverfahren neu beginnen? Es wurden schon Wählerlisten abgegeben?
Muss vom Arbeitsgericht dann ein neuer Wahlvorstand installiert werden?
Community-Antworten (1)
23.02.2006 um 09:56 Uhr
Hallo Enrico, der WV kann nicht beschließen als Gremium zurückzutreten. Dieses ist nur den einzelnen Mitgliedern gestattet. Der BR hat dann neue Mitglieder des Wahlvorstandes zu benennen, der die Arbeit seiner Vorgänger weiterführt.
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