Wahlhelfer und Betriebsratsmitglied - dürfen die mit auszählen?
Guten Morgen zusammen,wir haben folgende Diskussion:
Dürfen Mitglieder im Wahlvorstand (Vertreter), die sich auch als Kandidat aufstellen lassen haben, als Wahlhelfer (bei der Stimmabgabe) helfen.
Bei der Auszählung kann ich verstehen, dass Kandidaten nicht unbedingt von Vorteil sind.
MFG Martin
Community-Antworten (3)
23.02.2006 um 09:44 Uhr
Hallo Martin, es ist die Aufgabe des WV die Wahl durchzuführen und somit auch auszuzählen. Wahlhelfer können lediglich als zusätzliche Hilfe bestellt werden. Mitglieder des WV können kandidieren. Wenn Du Bedenken hast, kannst Du bei der Auszählung ja dabeibleiben. Gruß Steff
23.02.2006 um 09:49 Uhr
Hallo Martin, die Wahlhelfer werden vom Wahlvorstand ernannt, sie sind keine Mitglieder oder Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes und müssen wahlberechtigte AN des Betriebes sein. Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes bereiten und führen die Wahl durch, also können sie auch bei der Stimmabgabe dabei sein.
23.02.2006 um 11:16 Uhr
Hallo pit47/ Martin,
der WV führt die Wahl und kann Wahlhelfer bestellen, muss aber nicht. Die Ersatzmitglieder des WV treten nur in Action, wenn ein ordentliches Mitglied des WV verhindert ist oder sie werden am Wahltag zu Wahlhelfer bestimmt, was Sinn macht. Natürlich können auch Andere bestimmt werden. Jeder Wähler oder Kandidat kann bei der Stimmauszählung dabei sein- öffentlich!
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