Drohung des AG: Bei Gründung eines Betriebsrates verkauft er die Firma. Was tun?
Drohung des AG an die Beschäftigten: Bei Gründung eines BR soll die Fa. verkauft werden und alle verlieren ihren Arbeitsplatz.
- Was sind die wirklichen Konsequenzen für die Belegschaft?
- Hätte der BR grundsätzlich Mitspracherecht beim Verkauf der Fa. ?
Community-Antworten (4)
22.02.2006 um 22:56 Uhr
Siehe Regelungen zum Betriebsübergang. Warum sollte ein Unternehmen mit Betriebsrat den Unternehmer abhalten gute Geschäfte zu machen? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Südwest-Presse, Ulm am Dienstag 15. März 2005 Hiernach ist die überwältigende Mehrheit der Unternehmer zufrieden mit ihrem Betriebsrat!!!
22.02.2006 um 23:14 Uhr
Die Drohung klingt nun aber gar nicht nach Betriebsübergang!
23.02.2006 um 10:21 Uhr
Nee Nee Leute!
Moins!
Im BetrVG steht eindeutig, dass sich, wer die Wahlen behindert oder gar verhindern will, strafbar macht und das kann sogar einem Chef ganz gewaltig auf die Füsse fallen.
Da gibt es ein Arbeitsgericht, das sich um solche Fälle kümmern kann.
Betriebsverfassungsgesetz lesen, aufarbeiten, anwenden, siegen - zumindest für die Dauer von vier Jahren, so man gewählt wird.
Vieleicht hilft ja auch ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Gewerkschaftssekretär im Bezirk oder Landesbezirk. Der kann sicher genug Hinweise geben warum ein BR auch für einen AG eher zuträglich sein kann als hinderlich. Nicht immer ist ein BR der Gegner der GL. Ausserdem ist der BR in der "Friedenspflicht"!
LG Benno
23.02.2006 um 12:22 Uhr
Nee Nee Leute!
Moins!
Im BetrVG steht eindeutig, dass sich, wer die Wahlen behindert oder gar verhindern will, strafbar macht und das kann sogar einem Chef ganz gewaltig auf die Füsse fallen.
Da gibt es ein Arbeitsgericht, das sich um solche Fälle kümmern kann.
Betriebsverfassungsgesetz lesen, aufarbeiten, anwenden, siegen - zumindest für die Dauer von vier Jahren, so man gewählt wird.
Vieleicht hilft ja auch ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Gewerkschaftssekretär im Bezirk oder Landesbezirk. Der kann sicher genug Hinweise geben warum ein BR auch für einen AG eher zuträglich sein kann als hinderlich. Nicht immer ist ein BR der Gegner der GL. Ausserdem ist der BR in der "Friedenspflicht"!
LG Benno
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