Hallo,
in unserem Betrieb sind gestern die Vorschlagslisten zur BR-Wahl eingereicht worden. Unser Wahlvorstand (gleichzeitig unser 1. BR-Vorsitzender) hat schon vor dem Wahlausschreiben eine Liste angefertigt mit den nötigen Stützunterschriften (darf er das?).
Zugleich wurden an 5 verschiedenen Betriebsbereichen Listen ausgehängt.
Auch da hat sich unser 1. BR-Vorsitzender an erste Stelle eingetragen und auch unterschrieben.
Auf diesen Listen haben sich natürlich auch andere Kollegen eingetragen.
Auf dem beiliegenden Aushang stand: Die Listen sind am 21.02.2006 bis 15.00 Uhr bei dem Wahlvorstand einzureichen. Ich habe gelesen, dass die erste Person auf einer Liste auch der Listenvertreter ist und diese dann auch fristgerecht abzugeben hat. So, nun hat unser 1.BR-Vorsitzender seine vorangefertigte Liste eingereicht. Die andere Liste hat er (ich unterselle ihm vorsätzlich) nicht eingereicht und anschliessend nach 15.00 als ungültig erklärt. Die anderen Kollegen hatten somit keine Chance und werden jetzt nicht mehr zur Wahl zugelassen. Kann man diese Liste von unserem 1.BR-Vorsizenden anfechten? Es wurden zudem noch zwei weitere Listen fristgerecht abgegeben.