Erstellt am 22.02.2006 um 16:53 Uhr von BMW
Hallo guddi
Er kann solange er nicht Angestellter laut § 5 BetrVG ist!
Wenn euch dieses nicht ganz so klar erscheint dann könnt ihr dieses per Gericht klären lassen.
Gruß BMW
Erstellt am 22.02.2006 um 19:29 Uhr von Kölner
Ob ein Gesellschafter geschäftsführend ist oder nicht halte ich zunächst mal für sekundär. Ich habe auch Deinen ersten Satz nicht ganz kapiert "BMW".
Egal.
Die Frage ist, ob er die Möglichkeit hätte, weisungsberechtigt zu sein oder die Weisungsmacht ausführen zu können.
Richardi zitiert ein recht altes Urteil dazu von 1957 (!). - Ich würde eher dahingehend abgrenzen, zu entscheiden, was überwiegt: Die AG-Eigenschaften oder das AN-Verhältnis. Es scheint aber in jedem Fall eine Frage der Machtkompetenzen/Machtfülle eines solchen BR-Mitgliedes zu sein...