Gesellschafter als Betriebsrat - ist das zulässig?
Kann ein nicht-geschäftsführender Gesellschafter der gleichzeitig Angestellter der Gesellschaft ist auch Beriebsrat werden?
Community-Antworten (2)
22.02.2006 um 17:53 Uhr
Hallo guddi Er kann solange er nicht Angestellter laut § 5 BetrVG ist! Wenn euch dieses nicht ganz so klar erscheint dann könnt ihr dieses per Gericht klären lassen. Gruß BMW
22.02.2006 um 20:29 Uhr
Ob ein Gesellschafter geschäftsführend ist oder nicht halte ich zunächst mal für sekundär. Ich habe auch Deinen ersten Satz nicht ganz kapiert "BMW". Egal. Die Frage ist, ob er die Möglichkeit hätte, weisungsberechtigt zu sein oder die Weisungsmacht ausführen zu können. Richardi zitiert ein recht altes Urteil dazu von 1957 (!). - Ich würde eher dahingehend abgrenzen, zu entscheiden, was überwiegt: Die AG-Eigenschaften oder das AN-Verhältnis. Es scheint aber in jedem Fall eine Frage der Machtkompetenzen/Machtfülle eines solchen BR-Mitgliedes zu sein...
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