Wir haben zur Zeit ein kleines Problem im Wahlvorstand:
Der noch amtierende Betriebsrat beabsichtigt, eine Betriebsversammlung zum Thema Betriebsratswahl kurz vor der Wahl abzuhalten.
Auf dieser Versammlung sollen die Kandidaten der 2 konkurierenden Vorschlagslisten vorgestellt werden.
Das Problem:
Auf der einen Liste stellt sich der alte Betriebsrat geschlossen wieder zur Wahl.
Die Kandidaten der zweiten Liste möchten diese Vorstellung auf einer Betriebsversammlung nicht, da sie teilweise auch keine Möglichkeit haben, an dieser Versammlung teilzunehmen (Schichtdienst).

Ist eine solche Betriebsversammlung überhaupt zulässig?
Darf der amtierende Betriebsrat auf diesem Weg "Werbung in eigener Sache" machen?
Gibt es zu diesem Thema Rechtsprechung?