Ausbildung ohne Übernahme - wie kann der BR reagieren?
Hallo Teilnehmer, unser AG möchte einen Azubi einstellen, aber nur, wenn dieser nach der Ausbildung nicht für die 12 Monate nach dem TV-Beschäftigungsbrücke übernommen werden muß. Sollte der Azubi da nicht mitmachen, wird er nicht bei uns die Ausbildung bekommen. Wie würdet Ihr darauf als BR reagieren??? (Eine andere Ausbildungmöglichkeit, in einem anderen Betrieb, hat dieser junge Mann leider nicht)
Community-Antworten (5)
22.02.2006 um 08:40 Uhr
Den Azubi einstellen, Antrag von der Gewerkschaft in die Hand drücken, Ausbildung machen lassen, bei erfolgreichem Abschluss klagen!
22.02.2006 um 08:52 Uhr
Nach § 8 Abs. 2 TV Beschäftigungsbrücke kann mit Zustimmung des Betriebsrats von Abs. 1 abgewichen werden. Der BR sollte in Sinne des Azubi handeln. Hat er aber einmal zugestimmt, wird eine Klage keinen Erfolg haben.
22.02.2006 um 08:58 Uhr
Da ich den TV nicht kenne, konnte ich auch nichts von dem Absatz wissen!
Insofern gebe ich dir trotzdem recht! Der BR sollte im Sinne des Azubi handeln, vielleicht ergibt sich ja zum Ende der Ausbildungszeit eine Möglichkeit.
22.02.2006 um 10:22 Uhr
Ich würds trotzdem probieren mit der Gewerkschaft ne Klage einzureichen - vielleicht klappts ja, mehr als ein nein kann nicht rausspringen.
27.02.2006 um 14:23 Uhr
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