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Ausbildung ohne Übernahme - wie kann der BR reagieren?

W
Waldemar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Teilnehmer, unser AG möchte einen Azubi einstellen, aber nur, wenn dieser nach der Ausbildung nicht für die 12 Monate nach dem TV-Beschäftigungsbrücke übernommen werden muß. Sollte der Azubi da nicht mitmachen, wird er nicht bei uns die Ausbildung bekommen. Wie würdet Ihr darauf als BR reagieren??? (Eine andere Ausbildungmöglichkeit, in einem anderen Betrieb, hat dieser junge Mann leider nicht)

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Community-Antworten (5)

FB
Frank B.

22.02.2006 um 08:40 Uhr

Den Azubi einstellen, Antrag von der Gewerkschaft in die Hand drücken, Ausbildung machen lassen, bei erfolgreichem Abschluss klagen!

H
Hotte

22.02.2006 um 08:52 Uhr

Nach § 8 Abs. 2 TV Beschäftigungsbrücke kann mit Zustimmung des Betriebsrats von Abs. 1 abgewichen werden. Der BR sollte in Sinne des Azubi handeln. Hat er aber einmal zugestimmt, wird eine Klage keinen Erfolg haben.

FB
Frank B.

22.02.2006 um 08:58 Uhr

Da ich den TV nicht kenne, konnte ich auch nichts von dem Absatz wissen!

Insofern gebe ich dir trotzdem recht! Der BR sollte im Sinne des Azubi handeln, vielleicht ergibt sich ja zum Ende der Ausbildungszeit eine Möglichkeit.

R
rainbow1979

22.02.2006 um 10:22 Uhr

Ich würds trotzdem probieren mit der Gewerkschaft ne Klage einzureichen - vielleicht klappts ja, mehr als ein nein kann nicht rausspringen.

AS
Andreas Skowronek

27.02.2006 um 14:23 Uhr

Eben wiel ich den Wortlaut des TV Beschäftigungsbrücke nicht vorliegen habe, würde mich schon sehr interessieren, in welcher Branche dieser TV gilt. Wer den Text als Datei hat, kann mir diese auch gerne zumailen. Meine Mail-Adresse und Details über mich findet Ihr unter: 37sechsblog.de Die Einschätzung von Hotte erscheint mir einer Überprüfung wert. Soweit die Tarifvertragsparteien "Ausnahmetatbestände" für die befristete Übernahme aufgestellt haben, ist eine Abweichung nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa "wirtschaftliche Unzumutbarkeit", abhängig. Gibt ein Arbeitgeber indes bereits noch vor Eingehung eines Ausbildungsverhältnisses zu verstehen, er wolle den Azubi nach bestandener Prüfung auf gar keinen Fall übernehmen, hat das nichts mit einer "wirtschaftlichen Ausnahmesituation" im Sinne des TV zu tun. Vielmehr riecht es nach Umgehung des TV mit Hilfe des BRats. Damit gilt: Azubi einstellen. BR macht gute Miene zum Spiel. Und letztlich klagt der Azubi auf Einhaltung des TV. That´s all.

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