Kann der Arbeitgeber einen bestimmten Beschlussantrag für die BR-Sitzung verlangen?
Der Arbeitgeber kann nach §29 (3) BetrVG beantragen, dass zu einem Thema eine BR-Sitzung einberufen wird. Kann der Arbeitgeber in seinem Antrag nach §29 (3) auch verlangen, dass zu diesem Thema auch direkt ein Beschlussantrag auf die Tagesordnung gesetzt wird? Ist der Versuch bereits rechtswidrig? Wir haben auch im BetrVG-Kommentar hierzu nichts Eindeutiges gefunden.
Community-Antworten (1)
22.02.2006 um 07:12 Uhr
Die Beschlussfassung obliegt dem BR! Wenn der BR der Meinung ist, hier gibt es noch Informationsbedarf und möchte sich noch externe Beratung hinzuziehen, dann kann der AG nicht verlangen, ein ihm genehmer Beschluss ist sofort zu fassen!
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