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Wahlverfahren - wer bestellt den Wahlvorstand?

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Hansludwig2540
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, 1.muss der Wahlvorstand durch eine Wahlversammlung gewählt werden oder reicht eine Wahl des Betriebsrats aus? 2.Bei Ablauf der frist zur Aufstellung der Kandidatenliste, gilt dabei auch ein Samstag? Danke für eure Mühe: Hans-Ludwig

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Community-Antworten (1)

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Frank B.

22.02.2006 um 07:18 Uhr

Es kommt auf das Wahlverfahren und darauf ob ein BR besteht an! Siehe dazu §16 BetrVG!

Fristen siehe BGB § 187 Fristbeginn (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters. § 193 Sonn- und Feiertag, Sonnabend Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Bei Fristen, bei denen zurückgerechnet wird, demzufolge der Freitag.

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