Wahlberechtigung - gilt die für alle MA einer Bietergemeinschaft?
Ich bin im Rahmen einer Bietergemeinschaft der einzige Mitarbeiter der Firma X; 10 Kollegen arbeiten für die Firma Y! Nun ist Betriebsratswahl bei Firma Y in den Räumen der Fa. Y, in denen auch ich arbeite (seit 1,5 Jahren)! Darf ich mitwählen?
Community-Antworten (3)
21.02.2006 um 19:09 Uhr
Wahlberechtigt sind die Mitarbeiter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und 18 Jahre am Wahltag sind. Da du nicht Mitarbeiter bei der Firma y bist, kannst du dort auch nicht wählen.
22.02.2006 um 12:06 Uhr
Es geht beim Wahlrecht nicht darum,
- wo (an welchem Ort) du arbeitest (@Gilde-Michael),
- ob du Mitarbeiter mit Arbeitsverhältnis bist(=Arbeitsvertrag hast) (@norbert) sondern im wesentlichen um dein persönliches Abhängigkeitsverhältnis der Geschäftsleitung gegenüber.
so einfach mit einem Satz also nicht zu beantworten.
22.02.2006 um 23:13 Uhr
rainerzwo,
muss jetzt das BetrVG neu geschrieben werden?
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