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Wahlberechtigung - gilt die für alle MA einer Bietergemeinschaft?

G
Gilde-Michael
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin im Rahmen einer Bietergemeinschaft der einzige Mitarbeiter der Firma X; 10 Kollegen arbeiten für die Firma Y! Nun ist Betriebsratswahl bei Firma Y in den Räumen der Fa. Y, in denen auch ich arbeite (seit 1,5 Jahren)! Darf ich mitwählen?

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Community-Antworten (3)

N
norbert

21.02.2006 um 19:09 Uhr

Wahlberechtigt sind die Mitarbeiter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und 18 Jahre am Wahltag sind. Da du nicht Mitarbeiter bei der Firma y bist, kannst du dort auch nicht wählen.

R
rainerzwo

22.02.2006 um 12:06 Uhr

Es geht beim Wahlrecht nicht darum,

  • wo (an welchem Ort) du arbeitest (@Gilde-Michael),
  • ob du Mitarbeiter mit Arbeitsverhältnis bist(=Arbeitsvertrag hast) (@norbert) sondern im wesentlichen um dein persönliches Abhängigkeitsverhältnis der Geschäftsleitung gegenüber.

so einfach mit einem Satz also nicht zu beantworten.

RI
Ramses II

22.02.2006 um 23:13 Uhr

rainerzwo,

muss jetzt das BetrVG neu geschrieben werden?

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