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Vetrauenssache - darf ein Kandsidat die Liste der Stützunterschriften einsehen?

I
idc
Nov 2016 bearbeitet

Darf ich als Betriebsratkandidat die Liste der Stimmunterstützungsunterschriften einsehen,nachdem die Frist abgelaufen ist? Darf ich als einfacher MA oder als Betriebsratkandidat im Wahlvorstand sein?

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Community-Antworten (2)

P
pit47

21.02.2006 um 08:35 Uhr

Hallo idc,

die Liste mit den Unterstützungunterschriften gehören zu den Wahlakten und diese sind vom Wahlvorstand zu verwahren, ohne daß jemand Einsicht nehmen kann. Der BR benennt den Wahlvorstand aus den Reihen der Belegschaft, also könntest auch Du benannt werden oder auch ein potentieller Wahlkkandidat.

R
rainerzwo

21.02.2006 um 11:31 Uhr

Zu 1.)Laut fitting, 21. Aufl, §19 RN 2 hat jeder Arbeitnehmer ein Einsichtsrecht in die Wahlakte. Wg der Gefahr der Wahlbeeinflussung würde ich das als Wahlvorstand bis zum Ende der Wahl nicht erlauben. Dann die Wahlakten dem neuen BR übergeben. Dann soll das Einsichtsrecht halt gegenüber dem neuen Betriebsrat beantragt werden. Zu 2.) ja

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